Teil 1: Was Sie zur betrieblichen Übung wissen sollten
Teil 3: Freiwillige Leistungen, die eine betriebliche Übung hervorrufen können
Teil 4: Richtiger Umgang mit einer betrieblichen Übung
Teil 5: Betriebliche Übung beenden durch eine Änderungskündigung
Teil 6: Betriebliche Übung beenden durch eine ablösende betriebliche Übung

Heute wollen wir uns damit beschäftigen, wie eine betriebliche Übung entsteht. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass den Arbeitnehmern eine bestimmte Leistung mindestens drei Mal gewährt wird, ohne dass die Freiwilligkeit und Unverbindlichkeit der Leistung ausdrücklich betont wurde.

Beispiel: Weihnachtsgeld

Anhand eines Beispiels möchten wir Ihnen das Entstehen einer betrieblichen Übung aufzeigen. Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie zahlen schon seit vielen Jahren vorbehaltlos ein Weihnachtsgeld an Ihre Mitarbeiter. Es wurde bisher auf freiwilliger Basis gezahlt und war in keinem Arbeitsvertrag erwähnt. Nun möchten Sie dieses Weihnachtsgeld aus wirtschaftlichen Gründen um 20% kürzen. Doch so einfach wie Sie es sich vorstellen, ist es nicht umsetzbar. Ihre Mitarbeiter werden sich in diesem Falle auf eine betriebliche Übung berufen, die durch die regelmäßige freiwillige Zahlung des Weihnachtsgeldes entstanden ist.

Sonderzahlungen

Weitere Beispielfälle für das Entstehen einer betrieblichen Übung sind insbesondere die geleisteten Sonderzahlungen. Die Sonderzahlungen werden in drei Typen unterschieden. Es gibt Sonderzahlungen, die einen reinen Entgeltcharakter aufweisen. Diese werden als Gegenleistung erbrachter Arbeitsleistungen angesehen. Weitere Sonderzahlungen sind Zahlungen für die Betriebstreue. Der dritte Typ der Sonderzahlung ist eine Mischform aus beidem.

Sonderzahlungen sollten immer mit einer Rückzahlungsklausel und einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbunden sein. Gewährte Prämien gelten als zusätzlicher Anreiz an den Arbeitnehmer zur Mehrleistung. Prämien können unter anderem für die quantitative oder qualitative Mehrleistung gewährt werden. Auch Prämien für Ersparnisvorschläge sind eine häufige Anerkennung für innovative Mitarbeiter.

Die Wirkung der betrieblichen Übung

Wenn eine betriebliche Übung eingetreten ist, hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die gewährte Leistung. Ohne weiteres kommen Sie aus dieser Regelung nicht mehr heraus, wenn der Arbeitnehmer darauf besteht, denn dieser kann seinen Anspruch notfalls sogar gerichtlich durchsetzen.

Demnächst beschäftigen wir uns damit, wie auch nicht-monetäre Leistungen Bestandteil einer betrieblichen Übung sein können.

Erfahren Sie mehr zur betrieblichen Übung bei der Kanzlei SSC und bei Fair-News.de.