Personalkosten lassen sich auf unterschiedliche Art und Weise gliedern. Sie ergeben sich einerseits aus gesetzlichen Vorgaben (z. B. Beiträge zur Sozialversicherung), andererseits aber auch aus tariflichen Regelungen (z. B. zusätzliche Urlaubstage oder Schichtzuschläge). Es gibt jedoch auch Personalkosten, die dem Arbeitgeber aufgrund freiwilliger Leistungen entstehen, beispielsweise Gesundheitsprogramme für die Mitarbeiter.

Die Personalkosten in der Entgeltabrechnung

Die größten Posten der Personalkosten lassen sich der Entgeltabrechnung entnehmen. Hier stehen zunächst einmal als größter Aufwand die Bruttoentgelte, die den Arbeitnehmern für ihre Arbeit gezahlt werden. Auch der Anteil des Entgelts, der für Ausfallzeiten gezahlt wird, fällt in diesen Bereich. Des Weiteren werden hierzu die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung oder vermögenswirksame Leistungen gezählt.

Eine differenziertere Auflistung möglicher Personalkosten

Welche Personalkosten im Unternehmen anfallen, hängt natürlich davon ab, welche Leistungen das Unternehmen seinen Arbeitnehmern bietet und welche Tarifverträge anzuwenden sind.

Zunächst werden die Bruttoentgelte der Arbeitnehmer ermittelt. Neben dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttoentgelt werden hierzu auch Zuschläge beispielsweise für Nachtarbeit oder Schichtarbeit sowie Zulagen und Prämien (z. B. beim Prämienlohn) gezählt.

Hinzu kommen schließlich die Personalnebenkosten, die für sehr viele unterschiedliche Punkte anfallen können, z. B.:

  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Unfall-, Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung)
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Mutterschaftsgeld
  • Urlaubsentgelt
  • Urlaubsgeld
  • Feiertagsvergütung
  • Kosten für die Stellenbesetzung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Arbeitsverhinderung
  • Schwerbehindertenabgabe (bei Nichterfüllung der Schwerbehindertenquote)
  • Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter
  • Kosten für die Freisetzung von Personal (z. B. Abfindung, bezahlte Freistellung)
  • Kosten für soziale Einrichtungen (z. B. Betriebskindergarten, Kantine)
  • Prämien im betrieblichen Vorschlagswesen

Die gesamten Personalkosten werden ermittelt, indem alle Personalkosten und Personalnebenkosten addiert werden. Die Daten für diese Berechnung stammen nur zum Teil aus der Entgeltabrechnung, viele dieser Positionen werden in der Finanzbuchhaltung erfasst.

Der Personalkostenanteil an den Gesamtkosten des Unternehmens

Der Personalkostenanteil ist für viele Unternehmen eine wichtige Kennzahl. Ziel ist meist, dass die Personalkosten in einem konstanten Verhältnis zu den Materialkosten und sonstigen Kosten steht, damit sie nicht „aus dem Ruder laufen“. In Dienstleistungsbetrieben ist der Anteil der Personalkosten naturgemäß hoch, da die Leistung der einzelnen Mitarbeiter im Vordergrund steht. Bei Industrie- und Handwerksunternehmen dagegen kann der Anteil der Personalkosten sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Er hängt vor allem von zwei wichtigen Merkmalen ab:

  • dem Spezialisierungsgrad der Mitarbeiter
  • der Wert der verarbeiteten Produkte

Werden in einem Unternehmen ausschließlich hochqualifizierte Fachkräfte beschäftigt, sind die Personalkosten logischerweise höher als wenn nur Anlernkräfte beschäftigt werden. Ob in einem Unternehmen teure oder günstige Produkte verarbeitet werden, ändert nichts an der tatsächlichen Höhe der Personalkosten. Allerdings verändert sich dadurch der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten. Werden teure Produkte verarbeitet, ist der Personalkostenanteil gering. Bei günstigen Produkten hingegen ist er hoch, obwohl die tatsächlichen Personalkosten dieselben sind.