Teil 1: Rechtssichere Kündigungen aussprechen
Teil 2: Welche Kündigungsform Sie wann einsetzen können
Teil 4: Formelle Vorschriften der Kündigung
Teil 5: Wann ein allgemeiner Kündigungsschutz vorliegt
Teil 6: Welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen
Teil 7: So läuft eine Betriebsratsanhörung ab
Teil 8: So geben Sie den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben richtig an
Teil 9:  Der sichere Zugang Ihrer Kündigungserklärung

Um eine rechtssichere Kündigung aussprechen zu können, sollten Sie sich vor dem Verfassen des Kündigungsschreibens vom Sachverhalt überzeugen. Sichern Sie die vorliegenden Beweise, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Was als Beweis anerkannt wird

Als Beweise anerkannt sind unter anderem bestehende Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Kündigungsgrund stehen. Dies können beispielsweise Zeitbelege oder der Schriftverkehr des Arbeitnehmers sein. Zeugenaussagen können ebenfalls zur Darlegung des Kündigungsgrundes herangezogen werden. Halten Sie diese am besten schriftlich fest und lassen Sie den jeweiligen Zeugen das Gesprächsprotokoll unterschreiben.

Des Weiteren können Arbeitsproben oder der PC des betroffenen Mitarbeiters sichergestellt werden. Anhand gespeicherter Log-Dateien lassen sich Verfehlungen im EDV-Bereich lückenlos darstellen. So kann man beispielsweise ein Vergehen im Umgang mit dem Internet nachweisen, da die besuchten Webadressen in Verlaufslisten und Caches gespeichert sind.

Achten Sie bei der Beweissicherung aber unbedingt darauf, dass Sie sich nur in rechtlich sicherem Terrain bewegen. Ich erinnere an die Affären bei verschiedenen Supermarktketten, bei denen die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter per Video überwachen ließen, um ihnen einen möglichen Diebstahl nachzuweisen. Sie erinnern sich sicherlich noch, welche Wellen dies damals geschlagen hat. Deshalb sollten Sie sich in derartige rechtliche Grauzonen am besten gar nicht erst begeben.

Weitere Schritte beschließen

Haben Sie sich nun einen Überblick über den konkreten Sachverhalt verschafft, gilt es abzuwägen, ob Ihre Gründe für eine Kündigung berechtigt sind oder ob die Interessen des Arbeitnehmers überwiegen. Kommen Sie im Rahmen dieser Interessenabwägung zu der Überzeugung, dass die Kündigung ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen darstellt, ist es sinnvoller, auf die geplante Kündigung zu verzichten. Vielleicht findet sich ja eine Lösung, den Mitarbeiter in einem anderen Bereich des Unternehmens unterzubringen.

Wenn Sie allerdings der festen Überzeugung sind, Ihre Kündigung ist rechtssicher und die Gründe sind lückenlos nachvollziehbar, können Sie sich mit der weiteren Vorgehensweise befassen.

Erfahren Sie mehr über die Kündigung bei Rechtsanwalt-Arbeitsrecht-Berlin, im Mittelstandsblog und im Softwareentwickler-Blog.