Dies ist Teil 4 von 6 der Serie Dienstwagenbesteuerung

Der geldwerte Vorteil ist immer dann begrenzt, wenn die Berechnung desselben über die real entstandenen Kosten hinausgeht. Ist das der Fall, dann wird der geldwerte Vorteil auf die tatsächlich entstandenen Kosten reduziert. Dies ist meist dann notwendig, wenn der Wagen schon abgeschrieben ist oder aber als Gebrauchtfahrzeug vom Unternehmen angeschafft wurde.

Diese Besteuerung ist auch unter dem Begriff „Kostendeckung“ bekannt. Diese Regelung greift fast immer dann, wenn ein Gebrauchtwagen, der bereits abgeschrieben ist, als Dienstwagen zum Einsatz gelangt und zuvor einen relativ hohen Bruttolistenpreis hatte.

Besteuerung immer für volle Monate

Die Besteuerung findet generell immer statt, auch wenn der Mitarbeiter den Dienstwagen nicht regelmäßig für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzt. Ausnahmen sind für diese Privatnutzung nicht vorgesehen. Weil die Berechnungen grundsätzlich monatlich und eben auch für volle Monate erfolgen, sind Ausfälle wie Krankheit oder aber Urlaub bei der Berechnung der Steuerpflicht nicht vorgesehen.

Und auch wenn das Fahrzeug theoretisch am letzten Tag des Monats vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde, ist rückwirkend für den gesamten Monat die Besteuerung als geldwerter Vorteil notwendig. Ein Dienstwagen sollte also nach Möglichkeit immer erst zum Ersten eines Monats zur Verfügung gestellt werden.

Aussetzung der Besteuerung

Ist sicher, dass der Mitarbeiter für einen vollen Monat den Dienstwagen nicht nutzt, dann darf die Besteuerung für diesen Monat hinsichtlich des geldwerten Vorteils ausfallen. Gerade für die Dauer des Urlaubs macht es somit für den Mitarbeiter Sinn, den Dienstwagen dann auch für einen vollen Monat nicht zu nutzen, um die Besteuerung zu vermeiden. Der Schlüssel für das Fahrzeug muss in diesem Fall beim Arbeitgeber hinterlegt sein und die Nachweise darüber, dass der Wagen für den Zeitraum nicht genutzt wird, müssen zu den Unterlagen aufgenommen werden.

Der Wagen darf dann vom Mitarbeiter für den gesamten Monat nicht in irgendeiner Weise genutzt werden können, weil eben auch eine einmalige Nutzung des Fahrzeugs zu einer Besteuerung von geldwerten Vorteilen für einen kompletten Berechnungszeitraum – einen Monat – anfallen würde.

Weiterführende Informationen zum geldwerten Vorteil finden Sie bei Train und Coach und im Steuerland-Blog.