Dies ist Teil 3 von 3 der Serie Arbeitszeiten FAQ

Ab heute möchten wir Ihnen regelmäßig wichtige Fragen zur Arbeitszeit beantworten, denn dieses Thema sorgt häufig für Kontroversen:

Wann beginnt und endet die Arbeitszeit?

Wann die Arbeitszeit beginnt, bestimmt sich zunächst einmal von den Regelungen im individuellen Arbeitsvertrag bzw. eventuell vorhandenen Betriebsvereinbarungen. Beide sind vertragliche Grundlagen, die jedoch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einhalten müssen. Der Arbeitgeber muss sich bei der Bestimmung von Beginn und Ende der Arbeitszeit grundsätzlich keiner Rechtsvorschrift unterwerfen, muss jedoch die maximale Arbeitszeit pro Tag sowie die Ruhezeiten und Ruhepausen einhalten. Sofern ein Betriebsrat besteht, darf dieser bei der Gestaltung von Beginn und Ende der Arbeitszeit mitbestimmen.

Werden Pausen zur Arbeitszeit gezählt?

Nein, die Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 ArbZG, in dem die Arbeitszeit als die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ohne Ruhepausen definiert wird. Es gibt hiervon auch weniger Ausnahmen (z. B. im Bergbau).

Wie lange müssen die Ruhepausen sein?

Für diese Frage ist § 4 ArbZG maßgeblich. Ihnen stehen folgende Ruhepausen zu:

  • bei einer Arbeitszeit unter 6 Stunden: keine
  • bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden: 30 Minuten
  • bei einer Arbeitszeit über 9 Stunden: 45 Minuten

Arbeitsunterbrechungen gelten erst dann als Ruhepausen, wenn sie mindestens 15 Minuten andauern. Die Ruhepausen dürfen auch nicht bis zum Ende der Arbeitszeit aufgespart werden, spätestens nach 6 Stunden muss es eine Pause geben.

Darf mir mein Arbeitgeber eine längere Mittagspause vorschreiben, als der Gesetzgeber verlangt?

In vielen kleinen Betrieben ist es üblich, Mittagspausen von bis zu zwei Stunden festzulegen. Dies kommt häufig zustande, wenn ein Geschäft mittags geschlossen und dafür abends länger geöffnet hat. Die Länge und Lage der Pausen kann der Arbeitgeber frei bestimmen, er ist dabei gesetzlich nicht eingeschränkt. Allerdings hat auch hierbei der Betriebsrat ein Mitspracherecht.

Lesen Sie mehr zur Dauer und Lage der Arbeitszeit bei Stein’s Blog, im Betriebsrat-Blog und bei Sekretaria.