Dies ist Teil 3 von 3 der Serie private Internetnutzung

Nun, eines muss ich Ihnen sicherlich nicht sagen: Es gibt kein Gesetz, in dem wortwörtlich steht, ob Arbeitnehmer den Dienst-PC für private Zwecke nutzen dürfen, egal ob für den Internetzugang oder Emails mit Freunden oder Downloads. Allerdings ergeben sich aus der gängigen Rechtsprechung durchaus Grenzen für die private Internetnutzung am Arbeitsplatz.

Probleme der privaten Internetnutzung

Die private Internetnutzung ist den meisten Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Kein Wunder, schließlich sieht er sich gleich mit einer ganzen Reihe von Problemen konfrontiert:

  • hohe Kosten für ausfallende Arbeitszeit bei der Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
  • höheres Risiko für einen Viren- oder Trojanerbefall
  • Belastung der Netzwerkleistung durch große Downloads

Eigentlich…

… darf kein Mitarbeiter das Internet privat nutzen. Schließlich handelt es sich sowohl bei dem Computer als auch beim Internetzugang um Firmeneigentum, das nur zu geschäftlichen Zwecken dient. Dementsprechend steht es Ihnen völlig frei, die private Internetnutzung komplett zu verbieten. Sie können sie alternativ auch einschränken, sodass beispielsweise pornografische Inhalte nicht abgerufen werden dürfen.

Eine offizielle Regelung ist wichtig

Wenn Sie zur Internetnutzung keine Regelung treffen und unter Umständen sogar über Jahre hinweg dulden, dass die Mitarbeiter im Internet surfen, kann es passieren, dass Sie später überhaupt nicht mehr dagegen vorgehen können. Nach einiger Zeit ohne Regelung entsteht nämlich eine betriebliche Übung und die Mitarbeiter haben sozusagen einen Rechtsanspruch auf die private Internetnutzung. Weder eine Abmahnung noch eine Kündigung haben dann Bestand, sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.

Gehen Sie daher auf Nummer sicher und erlassen Sie eine schriftliche Regelung. Stellen Sie feste Regeln für die Internetnutzung auf. Folgendes könnte beispielsweise Inhalt sein:

  • Umfang der erlaubten Privatnutzung
  • nicht erlaubte Inhalte
  • erlaubte Dateiformate für Downloads
  • Umgang mit privaten Emails
  • Maßnahmen für die Vermeidung von Viren

Diese Maßnahmen sollten Sie nicht nur per Aushang bekannt geben, sondern am besten an alle Mitarbeiter verteilen. Lassen Sie die Mitarbeiter dafür unterschreiben, damit Sie später nachweisen können, dass Ihr Mitarbeiter die Regeln zur Kenntnis genommen hat und damit weiß, dass die darüber hinausgehende Nutzung des Internets einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt.

Im nächsten Teil dieser Serie erfahren Sie, welche Überwachungsmöglichkeiten Sie im Bereich der privaten Internetnutzung haben.

Mehr zur privaten Internetnutzung lesen Sie derweilen in der Computerwoche sowie bei Heise.