Streiks sorgen regelmäßig in den Medien für Aufsehen und werden von der Öffentlichkeit mit unterschiedlichen Sichtweisen betrachtet. Sie finden in verschiedensten Branchen im Rahmen von Tarifverhandlungen statt und sollen die Durchsetzung der Forderungen der Arbeitnehmervertretung erreichen. Meist sind sie regional übergreifend und betreffen unterschiedlichste Unternehmen. Bei ihnen wird überwiegend von Warnstreiks gesprochen. Streiks können grundsätzlich während laufender Tarifverhandlungen durchgeführt werden. Oftmals werden die Arbeitnehmer einer Branche durch die Gewerkschaften, also die Arbeitnehmervertretung, zum Streik aufgefordert.

Die rechtliche Situation

Immer wieder sorgen Streiks in Deutschland für Debatten. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die rechtliche Lage. Werden zur Durchsetzung von Forderungen bei Tarifverhandlungen Streiks angeordnet und durchgeführt, bedient sich die Arbeitnehmervertretung immer an einem Grundrecht. Streiks sind als Grundrecht für die Durchsetzung verschiedenster Forderungen verankert und dürfen demnach durchgeführt werden. Das Bundesarbeitsgericht verwies in der Vergangenheit darauf, dass die Tarifvertragsparteien eigenständig bestimmen dürfen, wann Streiks ausgetragen werden. Dadurch können sie auch dann stattfinden, wenn noch keine neuen Verhandlungstermine zwischen den beiden Seiten vereinbart wurden. Grundsätzlich darf es sich bei den Streiks jedoch ausschließlich um eine befristete Arbeitsniederlegung handeln.

Die Situation der Arbeitnehmer

Gerade Berufseinsteiger wissen häufig nicht, wie sie sich bei Aufrufen zum Streik verhalten sollen. In der Bundesrepublik Deutschland werden Warnstreiks jedoch nicht als eine Verletzung des Arbeitsvertrags angesehen. Ein Arbeitgeber darf gegenüber seinen Arbeitnehmern keinerlei Maßregelungen in Hinblick auf die Arbeitsniederlegung durchführen. Des Weiteren ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Teilnahme an einem Streik nicht rechtens. Jeder Arbeitnehmer, der sich für die Teilnahme am Streik entscheidet, hat im Anschluss an diesen das Recht auf die Weiterbeschäftigung.

Werden Streiks durch die Arbeitnehmervertretung angeordnet, führen diese grundsätzlich zur Aufhebung der Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Daher besteht für die Zeit, in der Arbeitnehmer streiken, auch kein Anspruch auf Lohnzahlungen. Mitglieder einzelner Gewerkschaften erhalten ergänzend dazu jedoch die sogenannte Streikunterstützung.

Die Lohnverhandlungen

Durch Lohnverhandlungen werden die zukünftig geltenden Tariflöhne geregelt. Sie werden durch die Gewerkschaften, die die Arbeitnehmervertretung bilden, und die Arbeitgeber ausgehandelt. Gewerkschaften versuchen, durch die Lohnverhandlungen einen höheren Mindestlohn für die Beschäftigten einer Branche zu erreichen. Grundsätzlich können diese Verhandlungen mit weiteren Forderungen wie einem höheren Urlaubsanspruch einhergehen.

Selbstredend steht es jedem Arbeitgeber frei, den eigenen Mitarbeitern mehr als den Mindestlohn zu zahlen. Bei neu angesetzten Lohnverhandlungen gehen die Gewerkschaften im Interesse der Arbeitnehmer auf sich ändernde Arbeitsbedingungen und wachsende Belastungen ein. Durch die festgelegten Mindestlöhne soll in Branchen die Unterbezahlung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber vermieden werden.

Vorteile der Lohnverhandlungen

Gewerkschaften versuchen, durch Lohnverhandlungen Vorteile für die Arbeitnehmer bei der Entlohnung zu erreichen. Die Forderungen müssen sich nicht immer ausschließlich auf den Basislohn beziehen, sondern können auch die Entlohnung von Überstunden und Schichtdiensten umfassen. Da der Arbeitslohn grundsätzlich in Abhängigkeit von der Arbeitszeit und der Belastung des Mitarbeiters gezahlt wird, wird bei Lohnverhandlungen ebenso auf diese Faktoren eingegangen. Durch die intensiven Lohnverhandlungen und die Erstellung eines Tarifvertrags sollen zu große Unterschiede bei der Entlohnung von Mitarbeitern innerhalb einer Branche vermieden werden. Überwiegend sind die genauen Inhalte, die im Rahmen der Lohnverhandlungen beschlossen werden, nur von den Beteiligten einsehbar. Aus diesem Grund wird gerade in den Medien oftmals über die genaue Höhe spekuliert.

Stellung der Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen finden grundsätzlich zwischen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgebervertretung statt. Bei der Arbeitnehmervertretung handelt es sich überwiegend um die Gewerkschaften. Die Gewerkschaften versuchen, bei den Tarifverhandlungen die Forderungen der Arbeitnehmerseite durchzusetzen. Grundsätzlich genießen Gewerkschaften bei Verhandlungen dieser Art ein Tarifmonopol. Durch dieses sollen höhere Löhne festgesetzt werden, als sie auf dem freien Markt ausgehandelt werden könnten.

Die Position

Durch das deutsche Gesetz treten Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen grundsätzlich mit dem Status eines Kartells auf. Diese Stellung der Arbeitnehmervertretungen wurde bereits in den 1950er Jahren konkretisiert und im Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz verankert. Durch den Kartellstatus kann die Gewerkschaft die eigenen Mitglieder daran hindern, die bestehenden Kartellpreise zu unterlaufen.

Die Aufgaben der Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen

Bei Tarifverhandlungen übernehmen Gewerkschaften verschiedene Aufgaben. Sie treten bei allen Verhandlungsrunden als die Arbeitnehmervertretung auf und sind dazu verpflichtet, für die Mitarbeiter einer Branche die bestmöglichen Ergebnisse für den neuen Tarifvertrag zu erreichen. Des Weiteren sind Gewerkschaften dazu befugt, Warnstreiks bei Tarifverhandlungen auszurufen. Während der Warnstreiks vertreten sie die daraus entstehenden Rechte der Arbeitnehmer.

Als Arbeitnehmervertretung dürfen sie bei Tarifverhandlungen sowohl auf die Vorschläge der Arbeitgebervertretung eingehen als auch diese ablehnen. Zudem liegt ein möglicher Verhandlungskompromiss zwischen beiden Seiten in ihren Händen. Gewerkschaften müssen sich bei allen Tarifverhandlungen an sogenannten Öffnungsklauseln orientieren, die im deutschen Gesetz geregelt sind.

Der Bundesarbeitsminister besitzt das Recht, einen Tarifvertrag für allgemeingültig zu erklären, sodass er nicht nur für eine bestimmte Region gilt, sondern beispielsweise deutschlandweit.