Dies ist Teil 2 von 7 der Serie Entgeltformen

Im letzten Teil dieser Serie haben wir uns bereits die Vorteile des Investivlohns für den Arbeitnehmer angesehen. Nun geht es mit den vielen Nachteilen dieser Entgeltform weiter.

Nachteile des Investivlohns für den Arbeitnehmer

Allerdings ist leider die Liste der Nachteile für den Arbeitnehmer umso länger:

  • Doppeltes Risiko: Der Arbeitnehmer geht ein doppeltes Risiko ein, da er im Falle der Insolvenz des Unternehmens nicht nur seinen Arbeitsplatz verliert, sondern auch sein angespartes Kapital.
  • Zugänglichkeit: Diese Möglichkeit steht nur wenigen Arbeitnehmern zur Verfügung, da sie ohnehin auf privatwirtschaftliche Unternehmen beschränkt ist und die wenigsten davon sie tatsächlich anbieten.
  • Handelbarkeit: Die Kapitalbeteiligungen sind insbesondere bei mittelständischen Betrieben oft nur schlecht handelbar – bei börsennotierten Unternehmen sieht dies natürlich anders aus.
  • hohes Risiko: Es besteht für den Arbeitnehmer ein extrem hohes Risiko. Er kann zwar von Wertsteigerungen profitieren, kann aber im Extremfall der Insolvenz sein Kapital zu 100 Prozent verlieren. Eine Kapitalgarantie besteht nicht.
  • Zwangssparen: Der Arbeitnehmer wird gezwungen zu sparen, obwohl er diesen Betrag vielleicht eigentlich dringender benötigen würde, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Finanzvorteil fraglich: In der Praxis werden häufig Kapitalbeteiligungen eingegangen, obwohl objektiv betrachtet eine andere Geldanlage höhere Renditen bei gleichzeitig geringerem Risiko bieten würden.

Die Vor- und Nachteile des Investivlohns für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber gibt es eine Vielzahl an Vorteilen des Investivlohns:

  • zusätzliches Kapital: Im Unternehmen verbleiben große zusätzliche finanzielle Mittel, die investiert werden können. Diese finanziellen Mittel stammen nicht nur aus den einbehaltenen Arbeitslöhnen, sondern auch aus den gesparten Sozialversicherungsbeiträgen. Durch die zusätzlichen Mittel verbessert sich auch die Liquidität des Unternehmens.
  • Mitarbeiterbindung: Die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen lässt sich verbessern, da sie durch ihren Verbleib im Unternehmen ihren Beitrag dazu leisten können, ihr Kapital zu vermehren. Die Fluktuation verringert sich.
  • Planungssicherheit: Das Unternehmen hat eine hohe Planungssicherheit. Dies gilt insbesondere, wenn sich Mitarbeiter bereits im Vorfeld darauf festlegen, das Geld bis zum Renteneintrittsalter im Unternehmen belassen zu wollen.
  • Identifikation: Die Mitarbeiter identifizieren sich besser mit dem Unternehmen, da es ihnen ja teilweise auch selbst gehört. Dadurch sind sie einsatz- und leistungsbereiter, arbeiten motivierter und produktiver und sind kostenbewusster. Um gewinnmindernde Ausgaben zu vermeiden, vermeiden die Arbeitnehmer häufig auch unnötige Krankschreibungen, wodurch sich der Krankenstand verringert.

Als Nachteil ist für die Arbeitgeber vor allem die Frage zu sehen, wie sich der Investivlohn realisieren lässt, ohne das Zepter zu sehr aus der Hand zu geben. Insbesondere bei mittelständischen Betrieben bedeutet nämlich eine Unternehmensbeteiligung regelmäßig auch Mitbestimmungsrechte für die Beteiligten.