Dies ist Teil 3 von 3 der Serie Absagen im AGG

Täglich sind Mitarbeiter der Personalabteilung gezwungen, Absagen auf Bewerbungen zu formulieren. Dem einen fällt dies leichter, wenn er es besonders humorvoll formuliert, andere tun es mit vertraulicher Ehrlichkeit. Dies ist zwar grundsätzlich möglich, aber es sollte innerhalb klarer Grenzen geschehen, welche vor allem durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgegeben werden. Andernfalls drohen juristische Konsequenzen.

Wie man mit Absagen umgehen kann

Jedes Unternehmen verfolgt eine etwas andere Politik im Kontakt und in der Kommunikation mit Bewerbern. Inzwischen geht es im Großteil der Firmen häufig anonym und bürokratisch zu, weil die Anzahl der Bewerbungen die Hunderte oder gar Tausende überschreitet und der Kontakt zum Bewerber teilweise mithilfe standardisierter E-Mails einem automatisierten Ablauf unterworfen wird.

Im Gegensatz dazu gibt es aber auch Unternehmen, die dem Personalmarketing und der Bewerberpflege eine große Bedeutung beimessen. Hier haben persönlicher Kontakt und direkte Ansprache des Bewerbers einen hohen Stellenwert und statt Standardfloskeln werden persönliche Absageschreiben formuliert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit beim Verantwortlichen per Telefon nach dem Grund für die Ablehnung der Bewerbung zu fragen. Dieses eigentlich sehr wünschenswerte Vorgehen wird allerdings durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeschränkt, weil die Möglichkeit zur offenen Kommunikation mit dem Bewerber reduziert wird.

Konsequenzen aus dem AGG

Als direkte Konsequenz tritt die falsche Entwicklung ein, dass Kandidaten immer weniger persönlich behandelt werden. Die möglichen rechtlichen Konsequenzen, die es einem abgelehnten Kandidaten ermöglichen, im Falle eines Verstoßes gegen das AGG Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, schränken den Kontakt zum Bewerber immer stärker ein. Daraus folgt eine Tendenz zur Standardfloskel, was letztendlich unbefriedigend für Kandidaten und Unternehmen ist. Transparenz und Offenheit sind aufgrund der Vorgaben aus dem AGG kaum noch zu durchzuhalten.

Sind Standardfloskeln die Lösung für Unternehmer? Dieser Frage gehen wir im zweiten Teil dieser Serie nach.

AGG-online.com und Berufebilder.de bieten weiterführende Informationen zum AGG.