Mit dem Jahresbeginn 2013 tritt ein neues System zur Verwaltung der arbeitnehmerspezifischen Angaben auf der Lohnsteuerkarte ein. Mit ELStAM – den sogenannten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen – steht eine Datenbank der Finanzverwaltung zur Verfügung, welche die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben Daten zum Arbeitnehmer für den Arbeitgeber elektronisch abrufbar gestaltet.

Im Zuge dessen werden dabei einige Pflichten vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber übertragen. Für die Etablierung und Anwendung von ELStAM haben die Arbeitgeber allerdings das ganze Jahr 2013 Zeit. Währenddessen werden Papierversion und ELStAM parallel geführt. Doch jeder weiß, wie schnell ein Jahr vergeht – Zeit, jetzt bereits in den Startlöchern zu stehen!

ELStAM – Inhalte der Datenbank

Das bisherige Verfahren der Lohnsteuerkarte in Papierform wird nun endgültig von der elektronischen Variante ersetzt. Alle Daten, die sich bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte gefunden haben, werden nun unter den Lohnsteuer-Abzugs-Merkmalen zusammengefasst und sind für den Arbeitgeber elektronisch abrufbar. Zu den Inhalten gehören neben der Steuerklasse und Angaben zur Kirchensteuer auch die Freibeträge wie beispielsweise die Kinderfreibeträge. Die Daten sind von allen Finanzämtern, von den Arbeitgebern für ihre Belegschaft und über ELSTER von den Arbeitnehmern für ihre persönlichen Daten einsehbar.

Zeitschiene der Umsetzung

Bereits seit November 2012 können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bei ELStAM anmelden und Daten abrufen. Ab Januar 2013 kann nun die komplette monatliche Abwicklung über die Datenbank laufen. Allerdings besteht im Laufe des Jahres 2013 noch eine Kulanzfrist, in welcher die Nutzung der elektronischen Datenbank noch nicht verpflichtend ist. Bis zum Ende des Jahres muss jedoch mindestens für einen noch in 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum mit ELStAM gearbeitet werden. Ab 2014 ist die Nutzung verpflichtend. Die Lohnsteuerkarte aus dem Jahre 2010 sowie alle Ersatzbescheinigungen der Jahre 2011 bis 2013 behalten ihre Gültigkeit und müssen bis zum Ende des Jahres 2014 aufbewahrt werden.

ELStAM wird ohne Zweifel im Zuge der Einführung in Ihrem Unternehmen und speziell im Personal- und Abrechnungsbereich Mehraufwand generieren. Auch die Pflichten des Arbeitgebers nehmen zu. Allerdings ist zu hoffen, dass ELStAM auf lange Sicht die Arbeitgeber entlastet und den „Papierkrieg“ reduziert.

Mehr zur Anwendung und zu Grundlagen von ELStAM finden Sie in den folgenden Artikeln.