Für Mitarbeiter ist es ein gutes Gefühl, am Erfolg des Unternehmens beteiligt zu sein, in dem Sie beschäftigt sind. In Aktiengesellschaften ist es üblich, Mitarbeiter Belegschaftsaktien zu einem Vorzugskurs anzubieten. Ob Personalmanager oder Sekretärin, jeder kann in den Genuss dieses bevorzugten Angebotes kommen. Laut Mitarbeiterbeteiligungsgesetz ist die Differenz, die zwischen Vorzugs- und Börsenkurs liegt bis zu einer Höhe von 360 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei. Diese Form der Mitarbeiterbeteiligung ist in Deutschland schon seit 30 Jahren gängig.  Vorreiter war das Foto-Unternehmen Porst, dessen Beispiel viele andere Unternehmen gefolgt sind. Unternehmen, die einen Namen an der Börse haben, übernehmen häufig die Vorbildfunktion für den Einsatz der Belegschaftsaktie.

Was ist eine Belegschaftsaktie?

Die Belegschaftsaktie kann durch das Unternehmen auf den Mitarbeiter übertragen werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Erfolgsbeteiligung. Der Mitarbeiter kann die Aktie aber auch selbst finanzieren. Die Aktien für Mitarbeiter bringen die vollen Rechte einer handelsüblichen Aktie mit sich. So kann der Inhaber an der Hauptversammlung teilnehmen, hat ein Stimmrecht inne und ist natürlich auch berechtigt, Dividenden zu beziehen. Diese Dividenden können in Form einer Erfolgsbeteiligung, einer Sonderleistung oder eines Bonus (mit Preisnachlass) an die Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Aktien, die Mitarbeitern angeboten werden, kommen üblicherweise aus dem bereits bestehenden Aktienbestand des Unternehmens oder durch eine Kapitalerhöhung zustande.

 

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