Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt es inzwischen seit fast vier Jahren. Im Laufe der Zeit haben sich einige klassische Fehler herauskristallisiert, die Unternehmer immer wieder viel Geld kosten. Wir zeigen Ihnen heute, wie Sie die Stolperfallen des AGG ganz einfach umgehen können!

1. Stellenausschreibungen

Schreiben Sie eine Stelle sowohl intern als auch extern immer für beide Geschlechter aus. Wenn Sie nur Männer zur Bewerbung auffordern, haben weibliche Bewerber unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Geschlechterdiskriminierung. Diese Stolperfalle umgehen Sie, in dem Sie in der Stellenausschreibung beide Geschlechter nennen. Wen Sie letztendlich einstellen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen.

2. Gründe für eine Absage

Heutzutage ist es gang und gäbe, dass Bewerber nachfragen, warum sie abgelehnt wurden. Lassen Sie sich am Telefon nicht auf Diskussionen über die Gründe für Ihre Entscheidung ein. Auch schriftlich sollten Sie niemals konkrete Gründe angeben, da Sie Ihrem Bewerber damit die Beweise für eine etwaige Schadenersatzklage direkt ins Haus liefern. Beschränken Sie sich am besten auf vorgefertigte, allgemein gehaltene Formulierungen, die sich nicht auf bestimmte Kriterien beziehen lassen.

3. Alles dokumentieren

Immer wenn Sie eine Bewerbung ablehnen, sollten Sie sich notieren, wann und warum Sie das getan haben. Sollte es später zu einem auf einer angeblichen Diskriminierung beruhenden Prozess kommen, sind Sie in der Beweispflicht. Es wird schwierig zu beweisen, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat, wenn Sie sich nicht einmal an den Bewerber erinnern können.

4. Information der Mitarbeiter

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Regelungen des AGG im Betrieb bekannt zu machen. Das Gesetz sollte daher entweder ausgehängt oder an einer frei zugänglichen Stelle ausgelegt werden. Das AGG schreibt außerdem vor, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor Benachteiligungen und Diskriminierungen schützen muss. Die Vorbeugung wird hier groß geschrieben. Sie können dieser Pflicht ganz einfach nachkommen, indem Sie Gruppenschulungen durchführen, in denen Sie die Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten aufklären.