Die Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung

Es wäre schön, wenn eine Firma dem eigenen Personal trauen kann und eine Überwachung deshalb nicht notwendig ist. Doch jedes Jahr fehlen in vielen Betrieben wieder zahlreiche Gelder, Wertgegenstände und sonstige Verbrauchsgüter. Ein Schuldbewusstsein fehlt bei den Tätern meist völlig. Sie realisieren häufig nicht, dass sie durch ihre Pflichtverletzung kleine und mittelständische Betriebe sogar an den Rand der Existenznot bringen. Deshalb sollte man sich nicht scheuen und über den Einsatz von Techniken zur Mitarbeiterüberwachung nachdenken.

Kameras und Detektive

Gerade in Läden werden gerne Kameras aufgehängt, weil diese auch dazu dienen, den Kundenverkehr zu überwachen. Man sollte auf die digitalen Augen nicht verzichten. Allerding ist es beispielsweise verboten, die Aufenthaltsräume des Personals auf diese Weise zu beschatten. Ratsam ist es daher, auch auf den Service von Detektiven zu setzen. Eingeschleuste Mitarbeiter können schnell die Kriminellen ausfindig machen und in der Regel auch die Drahtzieher identifizieren. Durch die Kameras sind die Detektive zudem ein „Joker“, weil sie als zusätzliche Überwachungsmaßnahme nicht mehr erwartet werden. Mehr bei Haufe.

Telefon, Emails und Internet überwachen

Häufig ist es ein Problem, dass die Mitarbeiter zwar nichts stehlen, aber auch nicht arbeiten, sondern die dienstliche Technik für allerlei Freizeitbeschäftigungen verwenden. Dies kann allerdings leicht herausgefunden werden: Für jeden dienstlichen Anschluss kann man ein Telefonprotokoll erstellen lassen, auf dem es genaue Verbindungsnachweise gibt.
Arbeitgeber haben als Eigentümer von dienstlichen Email-Adressen das Recht, diese zu kontrollieren. Dies gilt allerdings nicht für Privatadressen, auch wenn diese vom dienstlichen PC aus verwendet worden sind.
Zugleich dürfen die Arbeitgeber auch das Internetsurf-Verhalten der Mitarbeiter überwachen. Die Daten lassen sich auf dem Modem auslesen. Die Festplatte eines Computers kann ebenfalls kontrolliert werden. Dieses Verhalten wird allerdings kritisch, wenn Ordner ausgelesen werden, die ganz klar die Beschriftung „Privat“ tragen. Mehr dazu beim DGB Rechtsschutz.

Das Handy orten

Bei vielen Mitarbeitern sind sich die Vorgesetzten auch unsicher, ob diese ordnungsgemäß ihre Arbeit verrichten, sich zu lange Pausen nehmen, Geschäftsreisen für private Erkundungstouren nutzen oder einer Konkurrenztätigkeit nachgehen. Hierbei kann eine Handyortung Abhilfe schaffen.
Die meisten Smartphones erlauben dies schon von selbst. Denn die Telefone können bei Verlust so auch gefunden werden. Es nicht erlaubt, ein Privathandy ohne Zustimmung des Besitzers zu orten. Allerdings kann der Arbeitgeber Geschäftsgeräte ausgeben, die über eine eingestellte Ortung verfügen, was dem Arbeitnehmer auch nicht mitgeteilt werden muss. Mehr zu Ortungsmöglichkeiten auf der Webseite Handy orten.

Vor der Mitarbeiterüberwachung für Rechtssicherheit sorgen

Ganz wichtig: Wer seine Mitarbeiter aus noch so guten Gründen überwacht, bewegt sich rechtlich damit in einer Grauzone, denn die Überwachten haben das Recht der Privatsphäre, die eigentlich nur von staatlichen Sicherheitskräften auf Verdacht verletzt werden darf. Es ist deshalb absolut unverzichtbar, dass man vor der Überwachung für Rechtssicherheit sorgt. Es empfiehlt sich, einen entsprechenden Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und das Vorgehen gemeinsam mit ihm zu planen. Auf der Anwalt Webseite finden sich beispielweise geeignete Partner.