Bei der Änderung von Arbeitsbedingungen kann es erforderlich sein, eine Änderungskündigung auszusprechen. Dabei gelten besondere Bestimmungen und es müssen schwerwiegende betriebliche Änderungen vorhanden sein. Bei der Änderungskündigung wird das Angebot unterbreitet, das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzuführen, die sich immer auf Änderungen im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag beziehen. In der Änderungskündigung in Ausbildung und Beruf Vorlage finden Sie alle notwendigen Angaben, um die Änderungskündigung ohne Probleme abwickeln zu können.

Voraussetzung der Änderungskündigung

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber Änderungen der Tätigkeit einseitig anweisen, wenn dies im Rahmen der Arbeits- oder Ausbildungstätigkeit z.B. durch Weisung geschieht. Dafür ist keine Zustimmung des Angestellten oder Auszubildenden notwendig. Betreffen Änderungen den Arbeitsbereich und sind nicht durch den bisherigen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag abgedeckt, können diese auch einvernehmlich durch z.B. eine Vertragsänderung geregelt werden. Es bedarf dabei allerdings immer der Zustimmung des Angestellten oder Auszubildenden. Wird das Einverständnis nicht erteilt, kann eine Änderungskündigung ausgesprochen werden.

Damit Sie sicher sein können, ob eine Änderungskündigung notwendig ist, schauen Sie sich einfach ein Änderungskündigung in Ausbildung und Beruf Muster an. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie alle Punkte beachtet haben, können Sie hier eine Vorlage für die Änderungskündigung in Ausbildung und Beruf herunterladen.

Bestandteile der Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen. Zum einen enthält sie ein Änderungsangebot und zum anderen eine Kündigung. Im Änderungsangebot müssen die zukünftigen Arbeits- und Ausbildungsbedingungen klar formuliert sein und die Kündigung wird erklärt, falls der Arbeitnehmer oder Auszubildende nicht mit den geänderten Bedingungen einverstanden ist.

Der Arbeitnehmer oder Auszubildende hat die Wahl

Ist die Änderungskündigung ausgesprochen, haben Angestellte oder Auszubildende verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Das einfachste ist die Zustimmung des Angestellten oder Auszubildenden und das Beschäftigungsverhältnis besteht weiter zu den geänderten Bedingungen. Die Änderungskündigung kann auch unter Vorbehalt angenommen werden. Bei Ablehnung der Änderungskündigung kann der Arbeitnehmer oder Auszubildende innerhalb einer Frist Kündigungsschutzklage erheben. Sind die Änderungen nicht gerechtfertigt, geht das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis unverändert weiter. Wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass die Änderungen sozial gerechtfertigt sind, ist die Kündigung wirksam.

Weitere Informationen zur Änderungskündigung in Ausbildung und Beruf finden Sie bei Ktipp.ch und Karrierenews von DiePresse.com.