Das Arbeitsgericht Lörrach entschied positiv über eine fristlose Kündigung wegen Betrugsverdachtes.

Mitarbeiterin einer Lotto-Annahmestelle unter Betrugsverdacht

Die Klägerin arbeitete in einer Lotto-Annahmestelle. Die Inhaberin der Annahmestelle erfuhr von Ermittlungen gegen die Klägerin. Es sprachen große Verdachtsmomente dafür, dass die Klägerin zusammen mit einer Komplizin die Spielquittung eines Lottogewinners für sich eingelöst haben sollen. Darauf hin kündigte die Beklagte der Klägerin fristlos.

Fristlose Kündigung auch bei Betrugsverdacht möglich

Das Arbeitsgericht Lörrach entschied zum Aktenzeichen 5 Ca. 258/09 für die Beklagte. Nach Auffassung des Gerichts genüge in bestimmten Fällen schon ein ausreichender Verdacht, dass ein Mitarbeiter eine strafbare Handlung begangen hat, die in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis steht. Das Gericht war der Ansicht, dass die starken Verdachtsmomente in diesem Fall eine fristlose Kündigung rechtfertigten.

Betrugsverdacht macht fristlose Kündigung möglich

Das Arbeitsgericht Lörrach entschied positiv über eine fristlose Kündigung wegen Betrugsverdachtes.

Mitarbeiterin einer Lotto-Annahmestelle unter Betrugsverdacht

Die Klägerin arbeitete in einer Lotto-Annahmestelle. Die Inhaberin der Annahmestelle erfuhr von Ermittlungen gegen die Klägerin. Es sprachen große Verdachtsmomente dafür, dass die Klägerin zusammen mit einer Komplizin die Spielquittung eines Lottogewinners für sich eingelöst haben sollen. Darauf hin kündigte die Beklagte der Klägerin fristlos.

Fristlose Kündigung auch bei Betrugsverdacht möglich

Das Arbeitsgericht Lörrach entschied zum Aktenzeichen 5 Ca. 258/09 für die Beklagte. Nach Auffassung des Gerichts genüge in bestimmten Fällen schon ein ausreichender Verdacht, dass ein Mitarbeiter eine strafbare Handlung begangen hat, die in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis steht. Das Gericht war der Ansicht, dass die starken Verdachtsmomente in diesem Fall eine fristlose Kündigung rechtfertigten.

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigung/eine-kuendigung-ist-auch-bei-betrugsverdacht-moeglich.html