Die Probezeit ist eines der wichtigsten Mittel, damit sich Arbeitnehmer und -geber besser kennen lernen können. Gesetzliche Vorgaben zur Länge der Probezeit gibt es zwar nicht, allerdings gelten Höchstgrenzen. Bei Auszubildenden darf die Probezeit maximal drei Monate betragen. Bei Mitarbeitern dagegen sind es bis zu sechs Monate.

Ausnahmen gelten meist für einfache Tätigkeiten, für die Tarifverträge eine kürzere Probezeit vorsehen. Dies ist beispielsweise in der Hotellerie und Gastronomie der Fall, wo die Probezeit häufig auf einen Monat beschränkt wird.

Vorteile der Probezeit

Die Probezeit bietet den Vorteil, dass Arbeitnehmer und -geber sich kennen lernen können. Die Mitarbeiter können während dieser Zeit feststellen, ob ihnen die Tätigkeit liegt oder eher nicht. Der Arbeitgeber lernt einzuschätzen, ob der Mitarbeiter den gestellten Anforderungen gewachsen ist und sich ins Team integrieren kann.

Sollte eine der Parteien feststellen, dass man sich nicht versteht oder die Arbeit einem nicht liegt, kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Meist wird hier eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart, so dass sich beide Parteien noch nicht zu fest aneinander binden.

Verlängerung der Probezeit durch Aufhebungsvertrag

Mitunter ist aber auch nach dem Ablauf der Probezeit noch nicht klar, ob der Mitarbeiter zum Unternehmen passt. Sind Arbeitgeber sich unsicher, ob sie den Mitarbeiter beschäftigen wollen, möchten diesem aber noch eine zweite Chance zur weiteren Bewährung geben, dann kann ein Aufhebungsvertrag helfen.

Dieser wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und -nehmer geschlossen, und zwar mit einer Auslaufzeit. Gerechtfertigt sind etwa vier Monate nach einem Urteil am Bundesarbeitsgericht. Kann sich der Mitarbeiter bewähren, wird er nach Ablauf der Bewährungsfrist unbefristet eingestellt. Kann er das nicht, endet der Arbeitsvertrag mit Ablauf des Aufhebungsvertrags. Somit können Arbeitgeber Zeit gewinnen und müssen nicht direkt nach den ersten sechs Monaten den gesetzlichen Kündigungsschutz einhalten.

Wenn Sie mehr über die Verlängerung der Probezeit erfahren möchten, können Sie auch mal hier vorbeischauen: BWR Media, Zeit Online oder Arbeitsrecht.org.