Ist es nicht mehr weit bis zur Rente, kommt vielen Arbeitnehmern vielleicht das Altersteilzeitmodell ganz recht. Wenn Sie sich mit dem Mitarbeiter einig sind, können Sie erst einmal vereinbaren, was sie wollen. In der Praxis ist es allerdings meistens so, dass die Regelungen zur Altersteilzeit im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Diese wiederum richten sich in der Regel nach dem Altersteilzeitgesetz. Um bei den unterschiedlichen Regelungen nicht den Überblick zu verlieren, steht Ihnen eine Arbeitsvertrag Zusatzvereinbarung Altersteilzeit Blockmodell Vorlage zur Verfügung.

Was versteht man unter Altersteilzeit?

Mit der Altersteilzeit soll es Arbeitnehmern ermöglicht werden, einen Übergang zwischen Beschäftigung und Altersrente zu schaffen. Dies kann über die Reduzierung der Arbeitszeit oder vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit erfolgen. Für Arbeitgeber bietet das Altersteilzeitmodell die Möglichkeit, das Personal zu verjüngen oder sozialverträglich Stellen abzubauen.

Das Blockmodell

In den meisten Fällen wird für die Altersteilzeit das Blockmodell gewählt. Dieses ist in zwei gleich lange Phasen unterteilt: In der ersten Phase (Arbeitsphase) arbeitet der Arbeitnehmer voll und erhält damit ein reduziertes Altersteilzeit-Gehalt. In der zweiten Phase (Freistellungsphase) wird dieses Gehalt gleich bleibend weitergezahlt, der Arbeitnehmer arbeitet dann aber nicht mehr. Wenn tariflich nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Höchstdauer maximal 3 Jahre, d.h. 1,5 Jahre Arbeit und 1,5 Jahre Freistellung. In abweichenden Regelungen kann die Dauer aber auch auf bis zu 10 Jahre ausgeweitet werden. Mit einem Arbeitsvertrag Zusatzvereinbarung Altersteilzeit Blockmodell Muster sind Sie auf der sicheren Seite bei Ihren Formulierungen. Eine entsprechende Vorlage kann hier herunter geladen werden. 

 

Voraussetzungen für die Altersteilzeit

Die Altersteilzeit kann nur vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre ist. Auch muss er in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit nicht weniger als 1080 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Des weiteren muss die Altersrente unmittelbar an die Altersteilzeit anschließen, d.h. es ist Arbeitnehmern nicht möglich, zwischen Altersteilzeit und Altersrente nochmal zu arbeiten. Bei den Gehaltszahlungen gilt, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte des bisherigen Gehalts weiterzahlt und um wenigstens 20% des Regelarbeitsentgelts aufstockt. Natürlich ist es auch möglich, mehr zu zahlen.

Weitere Informationen zum Arbeitsvertrag Zusatzvereinbarung Altersteilzeit Blockmodellfinden Sie bei focus.de oder paradisi.de.