Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer nach dem Austritt aus Ihrem Unternehmen in Konkurrenz zu Ihrer Firma treten, können Sie in einer Zusatzvereinbarung Regelungen dazu treffen. Dies kann sowohl selbständige als auch angestellte Tätigkeiten bei Konkurrenzfirmen betreffen. Mit einer Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag können Sie so verhindern, dass bestimmte Informationen über Ihr Unternehmen verbreitet werden. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Konkurrenz zu früheren Arbeitgebern treten, was durch eine Zusatzvereinbarung beschränkt werden kann. Die Arbeitsvertrag Zusatzvereinbarung nachvertragliches Wettbewerbsverbot Vorlage gibt Ihnen die Sicherheit, alle relevanten Punkte aufführen zu können.

Form und Inhalt der Zusatzvereinbarung

Eine Zusatzvereinbarung zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterschrieben sein. Auch müssen Sie dem Arbeitnehmer ein Exemplar der unterzeichneten Vereinbarung aushändigen. Die Dauer des Verbots darf maximal zwei Jahre betragen. Der Zeitraum beginnt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie sollten genau überlegen, wie lange Sie den Zeitraum ansetzen, da Sie für die vereinbarte Dauer auch zur Zahlung einer Karenzentschädigung verpflichtet sind. Bei den Formulierungen sollten Sie überlegen, ob Sie das Verbot an Unternehmen oder Tätigkeiten binden. Denn bei einem Verstoß dagegen sind unternehmensbezogene Verletzungen leichter nachweisbar. Aber auch eine örtliche Eingrenzung ist denkbar, die möglichst genau mit einem Landkreis oder Bundesland bezeichnet werden sollte. Mit einem Arbeitsvertrag Zusatzvereinbarung nachvertragliches Wettbewerbsverbot Muster haben Sie gleich einen Ausgangspunkt für Ihr Schriftstück. Mit einer Arbeitsvertrag Zusatzvereinbarung nachvertragliches Wettbewerbsverbot Vorlage, die Sie hier herunterladen können, sind Sie bei den Formulierungen immer auf der sicheren Seite.

Die Karenzentschädigung

Um einen eventuellen Nachteil für den Arbeitnehmer auszugleichen, sind Sie bei einer Vereinbarung zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot verpflichtet, eine Karenzentschädigung für die Dauer des Wettbewerbsverbots an den Arbeitnehmer zu zahlen. Diese muss laut HGB mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen betragen und ist am Ende des Monats fällig.

Beschränkungen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes

Einnachvertragliches Wettbewerbsverbot darf den Arbeitnehmer nicht so knebeln, dass er beruflich nicht weiterkommt. Auch müssen Sie als Arbeitgeber ein berechtigtes geschäftliches Interesse an einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nachweisen können, ansonsten kann das Verbot unverbindlich werden und der Arbeitnehmer muss sich nicht daran halten.

Informationen zur Arbeitsvertrag Zusatzvereinbarung nachvertraglichesWettbewerbsverbot können Sie hier nachlesen: haufe.de, lto.de