Wenn Sie Aushilfskräfte beschäftigen, denken Sie vielleicht, dass diese nach Austritt aus Ihrem Unternehmen keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben. Aber diesen Anspruch hat jeder Arbeitnehmer – egal, ob Teilzeit, Vollzeit, Praktikant oder eben Aushilfskraft. Daher sollten Sie ein Arbeitszeugnis auch ausstellen, wenn nicht danach gefragt wird, damit Ihre Mitarbeiter Sie in guter Erinnerung behalten und Sie bestenfalls auch weiterempfehlen. Im Arbeitszeugnis sollten bestimmte Angaben enthalten sein, damit der Arbeitnehmer dies später auch als Nachweis oder Qualifikation vorzeigen kann. Eine Arbeitszeugnis Arbeitskraft Vorlage gibt Ihnen die Sicherheit, alle erforderlichen Angaben einzubeziehen und dabei genau die richtigen Formulierungen zu verwenden, die Ihrer Aushilfskraft gerecht werden.

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ihr Mitarbeiter kann von Ihnen ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Dabei handelt es sich bei einem einfachen Zeugnis lediglich um eine Arbeitsbescheinigung, in der nur die Person und Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses geschildert werden müssen. Bei der Art der Position sollten Sie diese so genau wir möglich beschreiben, damit spätere Arbeitgeber ein genaues Bild der Beschäftigung erhalten.

Das qualifizierte Zeugnis enthält außerdem Angaben über die Leistung und das Auftreten des Angestellten. Hierbei sollten Sie auf genaue Formulierungen achten und auch wahrheitsgemäß und wohlwollend urteilen, damit dem Mitarbeiter das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschwert wird.Ein Arbeitszeugnis Aushilfskraft Muster enthält schon einige Formulierungen in der allgemein bekannten Zeugnissprache und erleichtert Ihnen somit das Schreiben eines Arbeitszeugnisses. Wenn Sie unsicher bei den Formulierungen für ein Arbeitszeugnis Aushilfskraft sind, können Sie hier einfach eine Vorlage dazu herunterladen.

Inhalt und Form

Ein Arbeitszeugnis für eine Aushilfskraft sollten Sie immer schriftlich auf Ihrem Geschäftspapier erstellen und unterschreiben. Elektronisch verschickte Arbeitszeugnisse sind nicht gültig und werden nicht anerkannt. Damit Ihr Mitarbeiter saubere Kopien des Arbeitszeugnisses erstellen kann, sollte das Original nicht verschmutzt und nach Möglichkeit nicht geknickt sein.
Die Aushilfskraft kann gegen das Arbeitszeugnis vorgehen, wenn sie nicht mit den Formulierungen einverstanden ist und kann eine Änderung von Ihnen verlangen. Auch Schadensersatz ist möglich, wenn ein schlechtes und nicht wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis den Weg zu einer neuen Stelle versperrt oder zu einem zu geringem Lohn führt.

Informationen zum Arbeitszeugnis Aushilfskraft können Sie hier nachlesen: iww.de