Wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, ist es notwendig, einige Informationen über diese abzufragen. Da diese Informationen immer wieder von Interesse sind, ist es sinnvoll, einen standardisierten Fragebogen zu erstellen, der jedem neuen Festangestellten zum Ausfüllen vorgelegt wird. Im Prinzip können Sie selbst festlegen, welche Angaben gemacht werden sollen, wobei diese natürlich im Rahmen der zu besetzenden Tätigkeit sein müssen und nicht zu privat werden dürfen. Alle Informationen, die für das Festsetzen des Arbeitsverhältnisses benötigt werden, sind übersichtlich dargestellt und leicht nachzulesen. Mit einem Personalfragebogen für Festangestellte Muster haben Sie ein einfach auszufüllendes Formular zur Hand, das Ihnen einen schnellen Überblick über alle Ihre Mitarbeiter verschafft.

Diese Daten sind abzufragen

Es gibt Angaben, die für ein konkretes Arbeitsverhältnis unabdingbar sind. Dazu gehören einige persönliche Angaben zum Angestellten wie vollständiger Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Anzahl der Kinder, falls vorhanden. Um den Arbeitnehmer auch in Bezug auf die Soziabgaben melden zu können, gehören Aussagen zur Sozialversicherungsnummer, die Krankenkassenzugehörigkeit und die Steuer-Identifikationsnummer in das Formular. Die SEPA-Daten, um das Gehalt überweisen zu können, dürfen natürlich ebenso nicht fehlen. Ein Platz für Informationen zur Beschäftigung wie Eintrittsdatum, Tätigkeit im Unternehmen und zur Art des Arbeitsverhältnisses (Voll- oder Teilzeit und Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden) sind für einen lückenlosen Personalfragebogen nicht zu vergessen. Auskünfte zum bisherigen Werdegang wie Ausbildung und bereits ausgeübte Tätigkeiten sind zur Einschätzung des Arbeitnehmers ebenfalls nützlich. Ein Personalfragebogen für Festangestellte Muster sorgt dafür, dass Sie keine wichtigen Angaben übersehen.

Zusätzliche Unterlagen

Über den Personalfragebogen können zusätzliche Unterlagen eingefordert werden, die für die Personalabwicklung notwendig sind. Dies können die Bescheinigung über den Lohnsteuer-Abzug, den Sozialversicherungsausweis, die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, den Nachweis über Kinder und bei Bedarf die Vorlage des Schwerbehindertenausweises beinhalten. Diese Liste ist beliebig erweiterbar und ist auch abhängig von dem zu besetzenden Tätigkeitsfeld. Bei allen Informationen, die Sie von den Angestellten abfragen, ist zu beachten, dass diese keinen diskriminierenden Hintergrund haben und damit anfechtbar wären.