Dies ist Teil 2 von 4 der Serie Was Sie zum Urlaub wissen sollten

In diesem Teil unserer Serie zum Thema Urlaub dreht sich alles rund ums Geld. Wie hoch ist eigentlich die Entlohnung des Arbeitnehmers während des Urlaubs? Wie funktioniert das mit dem Urlaubsgeld und der Auszahlung des Urlaubs? Die folgende Zusammenfassung zeigt Ihnen detailliert, was Sie zu Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung wissen sollten.

Das Wichtigste zuerst: Das Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist am wichtigsten, denn es sorgt dafür, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs weiterhin ihren Lohn erhalten. § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bestimmt hierzu, dass während des Urlaubs das durchschnittliche Entgelt weiterzuzahlen ist. Besonderes Augenmerk kommt dabei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu. Grundsätzlich bemisst es sich nach dem Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Arbeitnehmer, die ein fixes Monatsentgelt erhalten, bekommen dieses also auch für die Zeit ihres Urlaubs weiter ausbezahlt. Dabei werden nicht alle Lohnbestandteile in die Basis für die Berechnung des Urlaubsentgelts einbezogen:

Berücksichtigung keine Berücksichtigung
  • Lohnerhöhungen während der 13 Wochen
  • Lohnkürzungen mit eigenem Verschulden (z. B. infolge einer Minderleistung)
  • arbeitsbezogene Zuschläge (z. B. Schicht-, Lärm-, Gefahrenzulage)
  • Provisionen
  • Umsatzbeteiligungen
  • Sachbezüge
  • Vergütung von Überstunden
  • Lohnkürzungen ohne eigenes Verschulden (z. B. Kurzarbeit, Arbeitsausfälle)
  • einmalige Zahlungen (z. B. Tantiemen, Urlaubs-/Weihnachtsgeld)
  • Reisekosten/Spesen
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Trinkgelder

 

Das kleine Extra: Das Urlaubsgeld

Für das Urlaubsgeld gibt es keine gesetzliche Grundlage. In der Regel entsteht der Anspruch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem individuellen Arbeitsvertrag. Auch eine betriebliche Übung kann den Anspruch bedingen. Die Höhe ist demnach dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen bzw. wird bei der betrieblichen Übung vom Arbeitgeber bestimmt.

Eine interessante Erhebung hierzu hat der Arbeitgeberdienst von monster.de veröffentlicht, die die großen Unterschiede je nach Branche aufzeigt. Arbeitnehmer in der Holz- und Kunststoffbranche erhielten 2010 durchschnittlich 2.023 Euro (West) Urlaubsgeld. Auch die Metall- und die Druckbranche waren mit jeweils über 1.700 Euro gut bedient. Am schlechtesten trifft es die Bereiche Landwirtschaft und Steinkohlenbergbau mit jeweils weniger als 200 Euro durchschnittlichem Urlaubsgeld pro Arbeitnehmer.

Urlaubsabgeltung: Wenn der Urlaub übrig bleibt

Grundsätzlich schützt der Gesetzgeber Arbeitnehmer davor, sich ihren Urlaub auszahlen zu lassen, da dies dem Urlaubszweck entgegenstünde. In § 7 Abs. 4 BUrlG sieht er aber die Möglichkeit vor, den Resturlaub abgelten zu lassen, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Die Berechnung des entsprechenden Entgelts entspricht dem Entgelt, das der Arbeitnehmer während des Urlaubs bekommen hätte. Damit orientiert sich die Berechnung an § 11 BUrlG.

Regulär ist es also nicht möglich, sich seinen Urlaub auszahlen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer gerade „etwas knapp bei Kasse“ ist. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitnehmer einen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch vereinbart und die Urlaubsabgeltung nicht ausgeschlossen haben. Dann wäre die Auszahlung der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubstage möglich. Bei einem tariflichen Urlaubsanspruch sind die Bedingungen des Tarifvertrags zu berücksichtigen.

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