Zu Weihnachten überlegen wieder viele Arbeitgeber, wie sie ihren Arbeitnehmern eine Freude machen können. Damit dies allerdings nicht zur Steuerfalle wird, sollten Sie genau wissen, welche Freigrenzen bestehen und wie welche Leistungen zu versteuern sind.

Abrechnungsarten für Mitarbeitergeschenke

Geschenke für Mitarbeiter können auf sehr unterschiedliche Art konzipiert werden. Es hängt von der Art der Geschenke sowie von der Höhe der Zuwendungen ab, welches Steuersparmodell zu wählen ist:

Einmalige Geschenke

Bis zu einem Wert von 40 Euro brutto (33,63 Euro netto) sind Geschenke an Ihre Mitarbeiter steuerfrei. Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze. Sobald das Geschenk auch nur einen Cent mehr als 40 Euro kostet, ist die Freigrenze überschritten und der gesamte Betrag muss als Arbeitslohn versteuert werden.

Wichtig ist, dass es sich bei diesem Geschenk nicht um einen Geldbetrag handeln darf. Gutscheine sind allerdings als Alternative durchaus erlaubt, solange auf der Gutscheinkarte kein konkreter Betrag genannt wird. In diesem Fall wäre der Gutschein nämlich wie Arbeitslohn zu behandeln.

Übrigens: Zum 1. Januar 2015 wird die Freigrenze für Geschenke auf 60 Euro brutto (50,42 Euro netto) angehoben. Im nächsten Jahr werden Sie Ihre Mitarbeiter also großzügiger beschenken können, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Geldgeschenke

Geldgeschenke sind ab dem ersten Cent steuerpflichtiger Arbeitslohn. Hierfür gibt es keine Freigrenze.

Sachzuwendungen

Pro Monat können Sie Ihren Mitarbeitern Sachzuwendungen in Höhe von bis zu 44 Euro zukommen lassen. In diesem Fall sind sie in voller Höhe steuerfrei.

Mitarbeiter dauerhaft steuerfrei beschenken

Immer mehr Unternehmen nutzen insbesondere die monatlichen steuerfreien Sachzuwendungen als Steuersparmodell. Zumeist sind Sachzuwendungen an einen bestimmten Zweck gebunden und deshalb nicht für alle Arbeitnehmer gleichermaßen interessant. Immer beliebter werden deshalb Lösungen, bei denen Einkaufsgutscheine an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Im Idealfall handelt es sich dabei nicht um einen Gutschein eines bestimmten Geschäfts, denn auch hier ist die Wahrscheinlichkeit gering, den Geschmack aller Mitarbeiter zu treffen. Viele Arbeitgeber greifen deshalb auf Lösungen wie den Sodexo Shopping Pass zurück, mit dem die Arbeitnehmer in der jeweiligen Höhe bei zahlreichen verschiedenen Anbietern einkaufen können.

Eine weitere Alternative wäre auf die Werbemittelindustrie zurückzugreifen und vielleicht individualisierte Werbegeschenke zu Weihnachten oder zum Geburtstag eines Mitarbeiters ein Präsent zu überreichen. Da gibt es für jeden das gleiche und niemand kann sich zumindest in diesem Punkt benachteiligt fühlen.

Die Steuervorteile sind enorm: Schöpfen Sie die Grenze der Sachzuwendungen von 44 Euro pro Monat aus, so sparen Sie bei einer angenommenen Belastung durch Lohnnebenkosten in Höhe von 42 Prozent rund 47 Euro pro Mitarbeiter.