Die notwendigen Angaben und ihre Bedeutung

Um korrekte Werte zu erhalten, müssen wenigstens die folgenden Eingaben getätigt werden:

  • Monatliches Bruttoentgelt: Das Bruttoentgelt ist die Berechnungsbasis für Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die Beiträge zur Sozialversicherung. Das Bruttoentgelt ist das vertraglich vereinbarte Entgelt.
  • Abrechnungsjahr: In vielen Gehaltsrechnern sind die Beitragssätze und Steuertabellen der vergangenen Jahre hinterlegt, sodass auch das Gehalt eines früheren Jahres berechnet werden kann. Bildschirmfoto 2016-08-03 um 11.55.13
  • Bundesland: Das Bundesland muss angegeben werden, damit
    a) die Kirchensteuer richtig berechnet werden kann, die je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent des Einkommensteuerbetrags liegt.
    b) Unterschiede bei der Beitragsberechnung zur Rentenversicherung zwischen Ost und West berücksichtigt werden können.
  • Alter: Das Alter spielt in zweierlei Hinsicht eine Rolle. Einerseits haben Sie einen Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag, wenn Sie älter als 64 Jahre sind. Andererseits wird diese Angabe benötigt, um festzustellen, ob Sie einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung zahlen müssen (Kinderlose älter als 23 Jahre).
  • Kirchenzugehörigkeit: Hier ist lediglich relevant, ob Sie einer Kirche angehören, nicht jedoch welcher. Sind Sie Mitglied, behält der Arbeitgeber von Ihrem Entgelt Kirchensteuer ein und führt sie ab.
  • Kinder: Die Frage nach den Kindern zielt auf die Berücksichtigung etwaiger Kinderfreibeträge ab, die in Ihren Lohnsteuermerkmalen hinterlegt sind. Ebenso kann die Frage relevant werden, wenn Sie der Lohnsteuerklasse II für Alleinerziehende zugewiesen wurden. Dann kann Ihnen nämlich zusätzlich ein Alleinerziehendenentlastungsbeitrag zustehen. Zudem sind Kinder für den Pflegeversicherungsbeitrag wichtig.
  • Steuerklasse: Die Steuerklasse bestimmt darüber, in welcher Höhe Sie Einkommensteuer zu bezahlen haben.
  • Jährlicher Steuerfreibetrag: Ist in Ihren Steuermerkmalen ein jährlicher Steuerfreibetrag (z. B. für Werbungskosten) hinterlegt, sollten Sie diesen hier angeben.
  • Kinderfreibetrag: Wie viele Kinder haben Sie? Sind diese voll in Ihren Lohnsteuermerkmalen eingetragen (z. B. weil der Partner nicht arbeitet), zählt jedes Kind 1, ansonsten nur 0,5 (drei Kinder ergäben dann 1,5 Kinderfreibeträge). Der Kinderfreibetrag mindert die Einkommensteuerlast.
  • Geldwerter Vorteil: Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Dienstleistungen oder Sachwerte (z. B. private Dienstwagennutzung), müssen Sie diese angeben, da sie die Einkommensteuer erhöhen.
  • Krankenversicherung: Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie aktuell 7,3 Prozent Ihres Bruttoeinkommens an Beiträgen. Als privat Versicherter werden hingegen keine Abzüge vorgenommen, da Sie den Beitrag selbst überweisen müssen.
  • Rentenversicherung: Gewöhnlich entrichten Sie 9,35 Prozent Ihres Bruttoeinkommens als Beitrag zur Rentenversicherung. Falls Sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind, entfällt dieser Abzug.
  • Arbeitslosenversicherung: Den Beitrag in Höhe von 1,5 Prozent bezahlen Sie als gesetzlich Pflichtversicherter auf Basis Ihres Bruttoeinkommens. Als Selbstständiger oder Beamter entfällt der Abzug eventuell.

Große Unterschiede durch Einzelfaktoren

Wie wichtig es ist, alle Angaben korrekt einzugeben, zeigt ein direktes Vergleichsbeispiel. Zwei Männer gehen derselben Arbeit nach und haben dasselbe Bruttoentgelt, aber das Nettoentgelt weist große Differenzen auf:

Herr Müller Herr Maier
Bundesland Bayern Berlin
Familienstand verheiratet ledig
Kinder drei Kinder keine
Kirchenmitglied ja ja
Steuerklasse III I
Bruttoentgelt (Monat) 2.500 Euro 2.500 Euro
Nettoentgelt (Monat) 1.882,87 Euro 1.617,14 Euro

Erfolgt beispielsweise die Angabe der Kinderfreibeträge oder der Lohnsteuerklasse unkorrekt, können sich beim ermittelten Nettoentgelt große Differenzen ergeben.