Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich über die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Kosten eines Rechtsanwalts zu entscheiden, der durch den Betriebsrat eingeschaltet wurde.

Die Fakten

Das Unternehmen wollte eine neue Eingruppierung einzelner Mitarbeiter in eine Entgeltgruppe erwirken. Der Betriebsrat hatte dem nicht zugestimmt, im Anschluss daran einen Rechtsanwalt beauftragt, der ein Schreiben an den Arbeitgeber verfasste. In diesem wurde ausgesagt, der Arbeitgeber solle den Forderungen des Betriebsrats zustimmen oder ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten. Der Arbeitgeber wollte letztere Variante einleiten. Der Betriebsrat forderte nach Abschluss des Verfahrens die Anwaltskosten vom Arbeitgeber zurück.

Bundesarbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers

Das Bundesarbeitsgericht lehnte den Antrag des Betriebsrats ab. Er hätte stets die Pflicht, die kostengünstigste Variante für den Arbeitgeber zu wählen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Das sei nicht der Fall gewesen. Die Anwaltskosten müssen zudem nur übernommen werden, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Weitere Informationen zur Tätigkeit des Betriebsrats finden Sie bei RA Wunsch und dem Rechtsfreund.