Nachdem die Lohnzahlung ausblieb, musste das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entscheiden, ob der Arbeitnehmer weiter arbeiten musste.

Keine Arbeit ohne Lohn

Ein Arbeitnehmer erhielt von seinem Arbeitgeber keine Lohnzahlungen mehr. Er legte daraufhin die Arbeit nieder, kündigte fristlos und verlangte vom Arbeitgeber Schadenersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes. Er wollte die Kosten für Bewerbungen und Stellenanzeigen geltend machen. Der Arbeitgeber wollte diese Kosten nicht tragen, woraufhin der Fall vor Gericht ging.

Gericht entscheidet zugunsten des Arbeitnehmers

Das LAG Rheinland-Pfalz entschied unter dem Aktenzeichen 3 Sa 701/08, dass Arbeitnehmer nicht weiter arbeiten müssen, wenn sie keinen Lohn mehr erhalten. Neben dem Schadenersatz, der dem Arbeitnehmer zugesprochen wurde, steht dem Arbeitnehmer auch eine Abfindung zu. Er hat durch das vertragswidrige Verhalten des Arbeitgebers auf seinen Kündigungsschutz verzichtet und darf daher eine Abfindung verlangen.

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