christmas-791142_1280Wird eine Weihnachtsfeier erfolgreich veranstaltet, können Unternehmen von einer Vielzahl positiver Effekte profitieren. Nicht nur die Motivation und Leistungsbereitschaft der Belegschaft steigen, auch Betriebsklima und Teamgeist werden verbessert. Voraussetzung für eine attraktive Feierlichkeit ist eine durchdachte Organisation und das richtige Verhalten während des Events. Im Ratgeber werden Empfehlungen für ideale Verhaltensweisen thematisiert und arbeitsrechtliche Urteile erläutert.

Weihnachtsfeiern professionell veranstalten
Wenn es darum geht eine Weihnachtsfeier zu organisieren, sind viele Betriebe überfordert. Häufig fehlt nicht nur die Zeit, um ein angemessenes Fest zu planen, auch an den Ideen mangelt es. Hinzu kommt, dass die Ansprüche des Personals in den vergangenen Jahren markant angestiegen sind. In Zeiten des Feel-Good-Managements müssen Arbeitgeber viel zur Gestaltung eines interessanten Arbeitsumfelds beitragen. Weihnachtsfeiern sollten heute mehr sein, als der obligatorische Besuch auf dem Weihnachtsmarkt. Vielmehr sind
spannende Teamaktivitäten gefragt, die neben der Belegschaft dank markanter Vorteile auch Vorgesetzte erfreuen.

Umfragen belegen, dass sich viele Arbeitnehmer Feste mit Abenteuer und Action wünschen. Moderne Betriebe greifen auf professionelle Eventagenturen zurück, um Weihnachtsfeiern abseits von gängigen Restaurants zu realisieren. Mit „Glühwein-Erlebnistour, einer Runde Eisstockschießen oder einer lustigen Weihnachtsmarktrallye“ präsentiert die Teamgeist GmbH aus Brandenburg facettenreiche Ideen für Weihnachtsfeiern und organsiert außergewöhnliche Weihnachtsfeiern deutschland- sowie weltweit. Da die meisten derartiger Veranstalter auf eigenen Internetseiten ihr Angebot darlegen, können sich Unternehmer einen guten Überblick verschaffen und sich Anregungen einholen. Aufgrund der zunehmenden Nachfrage stehen auf Business-Events spezialisierte Eventagenturen, wie das genannte Beispiel, in nahezu jeder Region zur Verfügung.

Regeln für Vorgesetzte
Der Großteil der Vorgesetzten tritt bei Weihnachtsfeiern als Gastgeber auf. Diese Rolle erfordert einige Grundregeln, um sich die Loyalität der Belegschaft und einen respektvollen Umgang zu sichern. Die folgende Tabelle informiert über vier wesentliche Grundsätze:

Thema Verhalten
 Begrüßung Hält sich die Anzahl der Mitarbeiter in Grenzen ist es eine schöne Geste jeden Einzelnen mit einem persönlichen Händedruck zu begrüßen. Das schafft Respekt und jeder fühlt sich wertgeschätzt. Ist dies aufgrund der Firmengröße nicht möglich, wäre die allgemeine Begrüßung der Gäste via Mikrofon angebracht. Mit einem kleinen Begrüßungsgeschenk an den Sitzplätzen wird dafür gesorgt, dass sich das Personal willkommen fühlt.
 Ansprache  Auf die Erläuterungen der Erwartungen und Unternehmensziele für das nächste Jahr sowie umfangreiche Präsentation von Geschäftszahlen sollten an der Weihnachtsfeier verzichtet werden. Angemessen ist stattdessen das Loben der Leistungen des vergangenen Jahres, um die Stimmung positiv zu beeinflussen.
 Umgang  Viele Chefs machen den Fehler und begeben sich direkt nach ihrer offiziellen Ansprache zu Kollegen aus der Führungsetage. Dabei wäre es für das Betriebsklima wesentlich besser das persönliche Gespräch mit Mitarbeitern zu suchen und während der Veranstaltung von Tisch zu Tisch zu gehen. Verantwortungsbewusste Führungskräfte suchen das Gespräch mit dem Personal und nutzen den entspannten Rahmen einer Weihnachtsfeier für lockere Unterhaltungen. Arbeitnehmer wissen es zu schätzen, wenn ihre Vorgesetzten sich zumindest einmal im Jahr dafür Zeit nehmen. Smalltalk ist völlig ausreichend.
Verabschiedung Als Gastgeber sollten Unternehmer mindestens solange auf der Weihnachtsfeier bleiben, bis der offizielle Teil vorüber ist. Verlagert sich das Feiern der Mitarbeiter anschließend in Bars oder Clubs zum Tanzen, sollte sich die Chefin beziehungsweise der Chef zu angemessener Zeit verabschieden.

 

Der Tag danach
Obwohl eine Weihnachtsfeier in erster Linie Spaß bringen soll, ist nicht zu vergessen, dass es sich um eine betriebliche Veranstaltung handelt. Auch Mitarbeiter müssen gewisse Knigge-Regeln einhalten. Hat sich jemand danebenbenommen, birgt der Tag nach der Weihnachtsfeier einige Herausforderungen. Vorgesetzte müssen individuell entscheiden, wie mit der Situation umgegangen wird. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Dietmar Olsen hat in der Sendung „Welt der Wunder“ zum Thema Dos and Don’ts bei Weihnachtsfeiern verschiedene Szenarien beleuchtet und entsprechende Konsequenzen für schlechtes Benehmen aufgeführt. Die Inhalte können der Orientierung dienen und das Vorgehen erleichtern.

Urteile rund um Weihnachtsfeiern
Auseinandersetzungen zwischen Betrieben und Personal aufgrund von Weihnachtsfesten sind keine Seltenheit. Einige landen vor Gericht. Die drei hier aufgeführten Urteile verdeutlichen arbeitsrechtliche Fakten:

  1. Fristlos gekündigt: Das Arbeitsgericht Osnabrück hat in einem Fall entschieden, dass ein Betriebsratsvorsitzender fristlos gekündigt werden kann, wenn dieser einen Kollegen während einer betrieblichen Veranstaltung tätlich angreift. Dies gilt auch dann, wenn der Vorsitzende mehr als zwanzig Jahre im entsprechenden Betrieb tätig ist.
  2. Arbeitsunfall: Bricht sich während einer Weihnachtsfeier ein Mitarbeiter beispielsweise ein Bein auf der Bowlingbahn, gilt dies als Arbeitsunfall und ist von der Unfallversicherung abgedeckt, so die Entscheidung des Berliner Sozialgerichts.suit-869380_1280
  3. Keine Ansprüche: Das Arbeitsgericht Köln entschied in einem Fall, dass ein Arbeitnehmer, der nicht an der Weihnachtsfeier teilgenommen hat, keinen Anspruch auf ein iPad mini hat, das während der Feier an alle Anwesenden verschenkt wurde.

Fazit
Eine Weihnachtsfeier ist für Betriebe eine gute Gelegenheit, um das Betriebsklima zu fördern und die Loyalität gegenüber der Firma zu stärken. Trotz der Tatsache, dass es sich um eine Feierlichkeit handelt, gilt es gewisse Regeln einzuhalten, um sich den Respekt der Belegschaft zu sichern. Kommt es seitens Mitarbeitern zu unangemessenen Verhaltensweisen müssen diese mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

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