Das Bundesarbeitsgericht hatte in einem Fall über die Anrechnung einer Tariferhöhung auf eine übertarifliche Zuzahlung zu entscheiden.

Arbeitsvertrag sah übertarifliche Zulage an

Laut Arbeitsvertrag erhielt ein Arbeitnehmer eine monatliche übertarifliche Zulage von 300 Euro. Nachdem der Tarifvertrag geändert und die Vergütung um drei Prozent angehoben wurde, zahlte das Unternehmen zunächst weiter, wie gehabt. Nach drei Monaten rechnete es die Tariferhöhung auf die übertarifliche Zulage an und der Arbeitnehmer profitierte nicht mehr von der Erhöhung. Er zog daraufhin vor Gericht.

Betriebsrat muss angehört werden

Unter dem Aktenzeichen 1 AZR 55/08 urteilte das BAG am 10.03.2009, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat hätte beteiligen müssen, um die neuen Abrechnungsmodalitäten durchsetzen zu können. Da dies jedoch nicht geschah, dürfe der Arbeitnehmer nicht einfach benachteiligt werden. Der Arbeitgeber musste demzufolge das zu wenig entrichtete Geld nachzahlen, der Arbeitnehmer erhielt Recht.

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