Das Arbeitsgericht Siegen musste kürzlich in einem Fall über Stromklau durch den Arbeitnehmer entscheiden.

Stromklau für Aufladung des Elektrorollers

Im besagten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der täglich mit dem Elektroroller zur Arbeit fuhr. Morgens lud er den Roller zu Hause auf. Damit er jedoch wieder nach Hause fahren konnte, musste er nochmals die Steckdose an seinem Arbeitsplatz nutzen. Doch nachdem der Arbeitgeber das Ganze einige Zeit hingenommen hatte, entschied er sich eines schönen Tages, die Kündigung wegen Diebstahls von Strom auszusprechen. Aufgrund dessen, dass bisher keinerlei Vergehen am Arbeitsplatz begangen wurden, wehrte sich der Arbeitnehmer und zog vor Gericht.

Arbeitsgericht musste abwägen

Das Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber dahingehend Recht, dass bereits bei geringwertigem Diebstahl eine Kündigung gerechtfertigt sei. In besagtem Fall kostete der Stromklau etwa 1,8 Cent. Dieser Wert sei so gering, dass eine Kündigung kaum nötig gewesen sei, entschied das Gericht unter dem Aktenzeichen 1 CA 10/09 AZR. Dabei gab es zu bedenken, dass der Arbeitnehmer bereits seit 19 Jahren angestellt sei und sich nie etwas zuschulden habe kommen lassen.

Nähere Informationen zu Diebstahl am Arbeitsplatz finden Sie auch bei der Diplomatischen Depesche und bei Pressemitteilungen online.

Hinweis: Mit dem richtigen Stromanbieter ist der Strom auch zu Hause nicht zu teuer.