Wie und wann eine Fremdsprache, wie Englisch, als Unternehmenssprache eingesetzt werden kann, darüber hatte das Landesarbeitsgericht Köln zu entscheiden.

Unternehmenssprache Englisch sollte eingeführt werden

Der Arbeitgeber, ein international agierendes Unternehmen, wollte im besagten Fall als ausschließliche betriebliche Sprache Englisch einführen. Dabei sollten alle Mitarbeiter, die im Unternehmen tätig waren, auch untereinander ausschließlich die englische Sprache verwenden. Der Streit ging letztlich vor Gericht, wo er entschieden wurde.

Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht

Mit Urteil vom 09.03.2009 entschied das LAG Köln unter dem Aktenzeichen 5 TaBV 114/08, dass der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Bestimmung der Unternehmenssprache hat. Dies geht bereits aus dem Betriebsverfassungsgesetz hervor. Nur wenn der Betriebsrat zustimmt, kann eine andere, als die deutsche Sprache eingeführt werden.

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