Im Personalfragebogen wollen Sie möglichst viele Details über künftige Mitarbeiter erfahren. Allerdings dürfen Arbeitgeber nicht alle Fragen stellen. Ebenfalls ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu beachten.

Viele Fragen sind nur begrenzt zulässig, wenige immer zulässig und einige vollständig verboten. Zu den grundsätzlich zulässigen Fragen zählen Fragen nach Name, Anschrift, Bankverbindung, Familienstand, Namen der Kinder und dem beruflichen Werdegang. Diese Fragen dürfen Arbeitgeber immer stellen, um sich einen Eindruck vom Bewerber machen zu können. Ebenfalls darf nach Wettbewerbsverboten gefragt werden, da diese für die Beschäftigung von Bedeutung sind.

Teilweise zulässige Fragen

Neben den grundsätzlich zulässigen Fragen im Personalfragebogen gibt es eine ganze Reihe von Fragen, die nur unter bestimmten Umständen zulässig sind. Dazu zählt die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit. Sie darf nur gestellt werden, wenn der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband ist und die Tarifbindung überprüfen will. Auch die Frage, ob ein eigener Hausstand besteht, kann zulässig sein, wenn Urlaubstage für einen Umzug gewährt werden.

Die Frage nach der Religions- und Parteizugehörigkeit ist nur dann zulässig, wenn es sich um kirchliche oder parteigebundene Einrichtungen handelt. Angaben zu den persönlichen Verhältnissen sind zulässig, sofern sich diese auf die Ausübung der Tätigkeit auswirken. Gleiches gilt für die Frage nach der Schwangerschaft, sofern eine schwangere Mitarbeiterin auf der ausgeschriebenen Stelle von Rechts wegen nicht eingesetzt werden darf. Eine Frage nach dem Wehr- bzw. Ersatzdienst ist bei befristeten Arbeitsverträgen möglich, wenn die Tätigkeit aufgrund der Ableistung des Dienstes gar nicht erst aufgenommen werden kann.

Grundsätzlich unzulässige Fragen

Generell unzulässig sind Fragen nach Lohnpfändungen, da diese nicht über die Eignung eines Bewerbers für den Beruf entscheidend sind. Gleiches gilt für Heiratsabsichten. Außerdem darf niemals nach der Rasse des Bewerbers gefragt werden.

Die rechtssichere Gestaltung der Personalfragebögen ist alles andere als einfach, da sehr viele Ausnahmen bestehen. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie deshalb bei BWR Media und bei VNR.