Die Förderung der Altersteilzeit ist vor mittlerweile sechs Jahren ausgelaufen. Spätestens seit die staatliche Förderung aufgegeben wurde, hat die Verbreitung dieses Teilzeitmodells zur Überbrückung der Zeit bis zur Rente stark geschmälert. Waren im stärksten Jahr 2009 noch 672.489 Altersteilzeitverträge geschlossen worden, waren es 2014 schon nur noch 317.751 Arbeitnehmer, die das Angebot in Anspruch nahmen. Doch trotz allem ist die Altersteilzeit noch immer ein attraktives Modell für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Warum Altersteilzeit? Pro und Contra für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Altersteilzeit hat sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitgeber Vor- und Nachteile:

Arbeitgeber Arbeitnehmer
Vorteile
  • einfacherer Wissenstransfer durch langsame Arbeitszeitreduzierung
  • höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter
  • neue Arbeitsplätze für junge Arbeitnehmer oder ausgelernte Auszubildende
  • Chance, Arbeitsplätze sozialverträglich abzubauen
  • gleitender Übergang in den Ruhestand
  • Möglichkeit, sein Wissen weiterzugeben
  • früherer Ruhestand und dadurch höhere Lebensqualität im Alter
  • Aufstockung des Entgelts durch den Arbeitgeber
  • früherer Renteneintritt durch Blockmodell möglich
Nachteile
  • evtl. organisatorische Schwierigkeiten durch Teilzeitarbeit
  • bei Blockmodell schwierige Weitergabe von Wissen
  • finanzieller Mehraufwand
  • geringeres Einkommen als bei Vollzeitarbeit
  • dadurch auch geringere Rentenzahlung
  • beim Blockmodell prompter Eintritt in die Rentenphase, ohne Übergang
  • Risiko bei Insolvenz des Arbeitgebers bei mangelnder Insolvensicherung

So sieht die Altersteilzeit ohne Förderung aus

Auch vor 2009 nutzten viele Arbeitgeber die Möglichkeit der Altersteilzeit ohne die staatliche Förderung, beispielsweise um Arbeitsplätze abzubauen, statt sie nachzubesetzen. Am Aufbau der Altersteilzeit in diesen Fällen hat sich bis heute nichts geändert. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit halbiert sich (z. B. von 40 Wochenstunden auf 20 Wochenstunden). Der Arbeitnehmer arbeitet für die volle Zeitspanne in Teilzeit (Gleichverteilungsmodell) oder er verteilt die Altersteilzeit auf eine Vollzeit-Arbeitsphase und eine Freistellungsphase (Blockmodell).
  • Vergütung: Das Entgelt des Arbeitnehmers halbiert sich. Der Arbeitgeber zahlt allerdings zusätzlich einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent. Dieser Aufstockungsbetrag unterliegt weder der Lohnsteuer noch den Sozialversicherungsbeiträgen. In der Steuererklärung wirkt er sich allerdings nachträglich durch den Progressionsvorbehalt aus.
  • Versicherung: Der Arbeitgeber bezahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge, die sich auf 80 Prozent des bisherigen Entgelts beziehen. Auch diese zusätzlichen Beiträge sind für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.

Voraussetzungen für die Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz schreibt zahlreiche Voraussetzungen vor, die der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber erfüllen muss, wenn er Altersteilzeit in Anspruch nehmen möchte:

  • mindestens 55 Jahre alt
  • schriftlicher Antrag
  • Reduzierung der Arbeitszeit genau um die Hälfte
  • dennoch versicherungspflichtige Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung
  • Ende der Altersteilzeit zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Altersrente in Anspruch genommen werden kann
  • mindestens drei versicherungspflichtige Jahre in der Arbeitslosenversicherung vor dem Beginn der Altersteilzeit
  • mindestens 20 Prozent Aufstockungsbetrag zusätzlich zum reduzierten Arbeitsentgelt
  • Arbeitgeber übernimmt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge

Lohnt sich die Altersteilzeit noch?

Auch wenn die Altersteilzeit durch die staatliche Förderung noch attraktiver war, ist das Modell weiterhin für viele Arbeitgeber von großer Relevanz. Sie können mit diesem Instrument weiterhin sozialverträglich Personal abbauen und so Kündigungen vermeiden. Für Arbeitnehmer hat sich am Sinn der Altersteilzeit durch den Wegfall der Förderung nichts geändert, da diese den Arbeitgeber betraf. Für sie lohnt es sich, etwaige tarifliche Regelungen einbeziehen. Häufig wird hier ein höherer Aufstockungsbetrag oder noch höhere Zusatzbeiträge in der Rentenversicherung gefordert, was die Altersteilzeit noch lohnenswerter erscheinen lässt.