Fällt ein Mitarbeiter durch rechtsextremes Gedankengut auf, hegt so mancher Arbeitgeber den Wunsch, sich schnell von diesem zu trennen. Immerhin ist in solchen Fällen das Arbeitgeberimage in Gefahr, sollte jemand die Äußerungen des Mitarbeiters mit dem Unternehmen in Verbindung bringen. Alleine die Teilnahme an einer rechts orientierten Demonstration rechtfertigt allerdings keine Kündigung ohne Abmahnung.

Der Fall: Busfahrer hält Rede auf rechter Demonstration

Ein 54-jähriger Bus- und Trambahnfahrer war bei den Nürnberger Verkehrs-AG (VAG) angestellt. Gleichzeitig engagierte er sich politisch als Stadtrat einer Initiative mit rechtsextremer Ausrichtung, der Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA). Im August 2016 fand eine Demonstration einer rechten Partei statt. An dieser nahm der Busfahrer nicht nur als normaler Demonstrant teil, sondern hielt sogar aktiv eine Rede vor Publikum.

Woran die VAG Anstoß nahm: Der Arbeitnehmer hatte seinen von der Arbeitgeberin ausgegebenen Dienstausweis an seinem Gürtel befestigt. So war deutlich erkennbar, dass er für die VAG tätig war. Darin sah sie eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten. Sie kündigte dem Mitarbeiter deshalb, da sie eine negative Wirkung des Busfahrers in der Öffentlichkeit erwartete. Dagegen legte der politisch engagierte Mitarbeiter Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht ein.

Die Entscheidung: Kündigung unwirksam

Die Richter des Arbeitsgerichts Nürnberg trafen hier eine klare Entscheidung: Die Kündigung war unwirksam, weshalb das Arbeitsverhältnis fortzusetzen ist (Urteil vom 25. Januar 2017). Allerdings scheiterte die Arbeitgeberin nicht unbedingt daran, dass die rechte Gesinnung des Arbeitnehmers nicht kündigungswürdig gewesen wäre, sondern vielmehr an der fehlenden vorherigen Abmahnung. Sie hatte es im Laufe des Verfahrens versäumt, eine schriftliche Abmahnung vorzulegen. Dementsprechend kassierten die Richter die Kündigung wegen formaler Mängel.