Alle vier Jahre finden im Zeitraum zwischen dem 1. März und 31. Mai die Betriebsratswahlen statt. Auch im kommenden Jahr wird es wieder soweit sein. Die Vorbereitung der Wahlen beginnt jedoch schon viel früher – meist bekommt der normale Arbeitnehmer davon aber noch kaum etwas mit. Der folgende Ablaufplan zeigt, wie die Betriebsratswahl 2018 ablaufen könnte, wenn sie zum Beispiel am 1. März 2018 stattfinden soll.

Schritt 1: Bestellung des Wahlvorstands

Nach § 16 BetrVG muss spätestens zehn Wochen vor dem Ablauf der aktuellen Amtszeit des Betriebsrats ein Wahlvorstand bestellt werden. Er besteht aus drei Wahlberechtigten und wird durch den Betriebsrat ernannt. Unverzüglich muss der Wahlvorstand seine erste Sitzung abhalten, in der es um die Geschäftsführung, den Arbeitsplan und die Aufstellung geht. Er kann jetzt bereits vom Arbeitgeber die Übermittlung einer Wählerliste für die Betriebsratswahl 2018 einfordern.

Frist: Spätestens am 21. Dezember 2017

Schritt 2: Zuordnung Arbeitnehmer – Leitende Angestellte

Werden bei der Betriebsratswahl 2018 gleichzeitig der Betriebsrat und der Sprecherausschuss gewählt, müssen sich die zwei Wahlvorstände spätestens zwei Wochen vor Einleitung der Wahlen gegenseitig mitteilen und sich darüber einigen, welche Angestellten als leitend eingestuft werden.

Frist: Spätestens am 11. Januar 2017

Schritt 3: Aushang des Wahlausschreibens

Spätestens sechs Wochen vor der Möglichkeit, seine Stimme abzugeben, muss der Wahlvorstand das Wahlausschreiben aushängen. Darüber können Sie hier mehr erfahren. Außerdem muss die Wählerliste so ausgelegt werden, dass sie von allen Wählern eingesehen werden kann.

Frist: Spätestens am 18. Januar 2018

Schritt 4: Ende der Frist für Wahlvorschlagslisten und Einsprüche gegen die Wählerliste

Sobald das Wahlausschreiben ausgehängt wurde, beginnt eine 2-Wochen-Frist zu laufen. Bis zu deren Ablauf können die Wähler Wahlvorschlagslisten einreichen oder Einspruch gegen die veröffentlichte Wählerliste einreichen. Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt (§§ 4, 6 WahlO). Gibt es binnen der Frist keine gültigen Wahlvorschläge, so setzt der Wahlvorstand eine sich direkt anschließende Nachfrist von einer Woche.

Frist: 2 Wochen ab Veröffentlichung des Wahlausschreibens)

Schritt 5: Bekanntgabe der Vorschlagslisten

Spätestens eine Woche vor dem Wahltag müssen die gültigen Vorschlagslisten bekanntgegeben werden. Hierzu sollen sie an gut zugänglichen Stellen ausgehängt werden. Es macht allerdings Sinn, diese Frist etwas zu verlängern, um allen Mitarbeitern Gelegenheit zur Kenntnisnahme zu geben.

Frist: Spätestens am 22. Februar 2018

Schritt 6: Die Wahlen

Schließlich finden die Wahlen statt – in unserem Beispiel am 1. März 2018. Die abgegebenen Stimmen sind noch am selben Tag auszuzählen. Die Gewählten müssen sofort benachrichtigt werden, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Sie haben das Recht, das Amt binnen drei Arbeitstagen ab Zugang der Benachrichtigung abzulehnen. Im Zeitplan für die Betriebsratswahl 2018 folgen nun noch folgende Fristen:

  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses (nach dem Ende der Erklärungsfrist der gewählten Betriebsräte), Aushang für mindestens zwei Wochen
  • Übermittlung einer Kopie der Wahlniederschrift an den Arbeitgeber und die vertretenen Gewerkschaften (ein Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses)
  • Einladung des neuen Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung (vor Ablauf von einer Woche nach dem Wahltag)
  • Ende der Frist für die Anfechtung der Wahl (binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses)

Alle hier genannten Zeitpunkte sind jeweils als spätmöglichster Termin anzusehen – für einen reibungslosen Ablauf ist es sinnvoll, einen Puffer von wenigen Wochen einzukalkulieren, um nicht wegen etwaiger Unwägbarkeiten Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Fristen zu bekommen.