Das Bundesarbeitsgericht hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem nur jüngeren Arbeitnehmern ein Aufhebungsvertrag samt Abfindung angeboten wurde.

Kündigungen waren ausgeschlossen

Im Tarifvertrag waren betrieblich bedingte Kündigungen ausgeschlossen, der Arbeitgeber musste dennoch Stellen kürzen. Daraufhin ermöglichte er allen Mitarbeitern ab einem bestimmten Jahrgang, einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung abzuschließen. Ein 57-jähriger Mitarbeiter hätte demzufolge eine Abfindung von über 170.000 Euro erhalten. Er bot seine freiwillige Kündigung an, der Arbeitgeber lehnte diese ab, da er zwei Jahre vor dem Stichtag geboren sei. Der Mann zog vor Gericht und klagte wegen Altersdiskriminierung.

Altersdiskriminierung liegt nicht vor

Das BAG entschied am 25.02.2010 (Aktenzeichen 6 AZR 911/08), dass eine Altersdiskriminierung nicht vorläge. Es sei gerade das Anliegen des AGG, dass ältere Arbeitnehmer die Chance erhielten, im Beruf zu bleiben und das sei in diesem Fall gegeben gewesen. Die Klage wurde abgewiesen.

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