Ein neues Freiwilligenprogramm des Senior Experten Service richtet sich unter der Bezeichnung „Weltdienst 30+“ an Berufstätige, die sich im Ausland für gemeinnützige Projekte engagieren wollen. Es wird seit 2017 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt.

Was ist der Weltdienst 30+?

Dieses gemeinnützige Projekt soll eine Lücke schließen. Bisher gab es entsprechende Programme für jüngere Menschen, die z. B. während des Studiums im Ausland arbeiten wollten, oder auch für Ruheständler. Mit dem Weltdienst 30+ soll auch Berufstätigen die Möglichkeit gegeben werden, in Entwicklungs- und Schwellenländern zu arbeiten und den Menschen dort zu helfen. Die Einsätze werden passend zu den Qualifikationen der Bewerber ausgewählt und dauern durchschnittlich rund sechs Wochen. Das Programm ist kostenfrei und ohne Altersgrenze verfügbar.

2017 wird es etwa 70 Einsätze im Rahmen des Weltdienst 30+ geben. Bisher haben sich dafür rund 90 Personen gemeldet (Stand Mai 2017). Sie können an einem Vorbereitungsseminar teilnehmen und erhalten Unterstützung bei der Beantragung eines Visums für das betroffene Land. Zudem werden den Teilnehmern der Flug, eine Unterkunft vor Ort und ein kleines Taschengeld zur Verfügung gestellt, sodass der Einsatz im Ausland für sie kostenfrei ist.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Weltdienst 30+

Wer am Weltdienst 30+ mitarbeiten möchte, sollte eine für die Tätigkeit relevante Berufserfahrung von mindestens acht Jahren mitbringen. Praktika zählen dabei nicht mit. Ebenfalls wichtige Voraussetzungen sind:

  • die Freistellung seitens des Arbeitgebers
  • eine Kranken- und Sozialversicherung in Deutschland
  • sprachliche und interkulturelle Kompetenzen
  • zeitliche Flexibilität (kurzfristiger Einsatz möglich)
  • Interesse an ehrenamtlicher Arbeit

Sollte der Ehrenamtler während seines Einsatzes mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben, ist außerdem ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich.

Und der Verdienstausfall? Unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber

Bewirbt sich ein Arbeitnehmer für ein solches Ehrenamt, so sollte er seine Pläne frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen. Er hat einen Anspruch darauf, von seinem Arbeitgeber unbezahlt freigestellt zu werden. Die Betonung liegt allerdings auf „unbezahlt“. Auch wenn der Arbeitnehmer bei seinem Einsatz im Ausland kostenfrei gestellt wird, sollte er über ein gesundes Finanzpolster verfügen, um zuhause weiterhin seine Miete und seine laufenden Kosten bestreiten zu können. Er erhält während seines Aufenthaltes keine Vergütung im eigentlichen Sinne, sondern nur ein Taschengeld, um seine Ausgaben im Ausland zu bestreiten.