Damit Sie den Arbeitsvertrag mit künftigen Mitarbeitern rechtssicher gestalten können, sollten Sie einige Punkte kennen, die in jedem Fall enthalten sein müssen. Andernfalls kann das Ganze zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Zwar sind heute auch mündliche Arbeitsverträge möglich, doch unterliegen selbst sie der Dokumentationspflicht, so dass ein schriftlicher Vertrag spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme erfolgen muss.

Diese Punkte müssen Sie festhalten

Es gibt beim Arbeitsvertrag sowohl Punkte, die zwingend erforderlich sind, als auch solche, die ergänzend und freiwillig angegeben werden können. Zu ersteren zählen insbesondere die Anschriften der beiden Vertragsparteien, sowie der Beginn der Tätigkeit. Außerdem sollte angegeben werden, ob der Vertrag befristet oder unbefristet geschlossen wird. Bei einer Befristung ist es sinnvoll, einen Grund für selbige anzugeben.

Ebenfalls müssen Berufsbezeichnung, Arbeitsort und Urlaubsanspruch im Vertrag festgehalten werden. Gleiches gilt für die Höhe der Gehaltszahlungen und bis wann diese zu erfolgen haben. Eine Tätigkeitsbeschreibung, sowie die vereinbarte Arbeitszeit zählen ebenso in den Arbeitsvertrag, wie Sonderleistungen oder Kündigungsfristen. Das Datum, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde und die Unterschriften beider Vertragsparteien sind ebenso notwendig.

Diese Punkte können Sie festhalten

Darüber hinaus können Sie einige freiwillige Punkte im Arbeitsvertrag niederschreiben, wie die Dauer der Probezeit oder Verweise auf evtl. geltende Tarifverträge. Bestimmungen zu Dienstreisen, Krankheit, Schweigepflichten, Nebenbeschäftigungen und Co. können Sie ebenfalls schriftlich fixieren.

Sinnvoll kann es außerdem sein, Regelungen zu Überstunden und Mehrarbeit zu treffen. Dies können die Ausbezahlung der geleisteten Mehrarbeit, aber genauso ein Arbeitszeitkonto sein, das geführt wird. Alle Punkte, die Sie nicht im Arbeitsvertrag festhalten, richten sich nach den gesetzlichen Regelungen, dessen sollten Sie sich bewusst sein. Versuchen Sie also, im Arbeitsvertrag wirklich alle relevanten Dinge zu klären.

Weitere Informationen zum Arbeitsvertrag finden Sie bei Presseartikel.org, bei Mein Geschäftserfolg oder bei Arbeitsrecht.org.