Ein Kfz-Mechaniker erhielt wegen angeblich schlechter Arbeitsleistungen die Kündigung. Das Autohaus hatte zwar zuvor drei Abmahnungen ausgesprochen, konnte aber die Schlechtleistung dieses Mitarbeiters nicht nachweisen. Genau deshalb hatte die Kündigungsschutzklage des Mechanikers vor dem Arbeitsgericht Siegburg Erfolg (Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25. August 2017, Az. 3 Ca 1305/17).

Der Fall: Kfz-Mechaniker wegen schlechter Arbeitsleistung gekündigt

Der Kläger arbeitete als Kfz-Mechaniker bei einem Autohaus und wurde wegen schlechter Arbeitsleistungen gekündigt, nachdem er zuvor dreimal abgemahnt worden war. Das Autohaus warf dem Mitarbeiter vor, bei einem Werkstatttest zwei von sechs Mängeln nicht erkannt zu haben. Außerdem habe er es unterlassen, bei einem Kundenauftrag die Servicearbeiten vorzunehmen. Laut Angaben des Autohauses wirke sich das negativ auf das Ansehen der Werkstätte aus. Zudem sei der Kfz-Mechaniker bereits dreimal abgemahnt worden. Es sei nicht erkennbar, dass er seine Leistung verbessern werde. Der Kfz-Mechaniker wandte sich mit seiner Kündigungsschutzklage an das Arbeitsgericht Siegburg.

Das Urteil: Autohaus hätte Schlechtleistung nachweisen müssen

Tatsächlich gab das Arbeitsgericht Siegburg dem Klagebegehren des Kfz-Mechanikers statt. Laut Ansicht der Arbeitsrichter habe es das Autohaus versäumt, die Arbeitsleistung des Kfz-Mechanikers für einen aussagekräftigen Zeitraum nachzuweisen. Ebenso wenig habe der Arbeitgeber die Fehlerquote anderer Mitarbeiter vorgelegt. Demnach hätte das Arbeitsgericht nicht beurteilen können, ob der Kfz-Mechaniker tatsächlich seine vertraglichen Leistungspflichten in vorwerfbarer Weise missachtet habe.

In der Urteilsbegründung hieß es weiter, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung eines einzelnen Mitarbeiters anhand der Leistung aller vergleichbaren Beschäftigten betrachten müsse. Es sind somit Nachweise zu erbringen. Nur dann könne das Arbeitsgericht beurteilen, ob der Mitarbeiter die durchschnittliche Arbeitsleistung in einem erheblichen Umfang unterschritten habe.

Hinweis für betroffene Arbeitnehmer: Arbeitsrechtler hinzuziehen

Vereinzelte Fehler, auch schwerwiegender Natur, reichen in aller Regel nicht für eine Kündigung wegen Schlechtleistung aus. Spricht der Arbeitgeber eine solche Kündigung aus, kann es sich für Arbeitnehmer lohnen, mithilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht in Düsseldorf dagegen vorzugehen. In vielen Fällen hat der Arbeitgeber nämlich weder ausreichende Gründe für eine Kündigung noch können sie die erforderlichen Nachweise über einen längeren Zeitraum hinweg beibringen.