In Zeiten des Fachkräftemangels entscheiden sich zunehmend mehr Unternehmen, ihren Nachwuchs selbst heranzuziehen. Die betriebliche Ausbildung gewinnt somit an Bedeutung. Allerdings kann nicht jeder Betrieb ausbilden, hierfür müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Eignung des Betriebs für die Ausbildung

An erster Stelle muss natürlich der Betrieb insgesamt für eine Ausbildung geeignet sein. Das heißt, die Abläufe im Betrieb müssen es ermöglichen, dass dem Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte auch praktisch vermittelt werden können. Wer also einen Einzelhandelskaufmann ausbilden will, wird kaum eine Chance haben, als geeignet zu gelten, wenn lediglich verschiedene Produkte hergestellt werden, aber der Verkauf keine Rolle im Unternehmen spielt.

Evtl. Defizite in einzelnen Bereichen der Ausbildung lassen sich durch Kooperationen mit anderen Unternehmen, eine Verbundausbildung oder überbetriebliche Ausbildungsstätten jedoch ausgleichen.

Der richtige Ausbilder

Ebenfalls muss ein geeigneter Ausbilder im Betrieb zur Verfügung stehen. Dieser muss sowohl persönlich, als auch fachlich geeignet sein. Als persönlich geeignet gilt dabei jeder Mitarbeiter, es sei denn, es bestehen Verbote zur Zusammenarbeit mit Minderjährigen. Das wäre bei Vorstrafen der Fall. Aber auch, wenn wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen wurde, ist die persönliche Eignung des Ausbilders nicht mehr gegeben und er darf Jugendliche nicht mehr beschäftigen.

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