Das Landesarbeitsgericht Köln musste kürzlich entscheiden, ob eine Kündigung eines EDV-Administrators gerechtfertigt sei, wenn dieser E-Mails des Vorstands liest.

Administrator nutze seine Zugriffsrechte unrechtmäßig

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein EDV-Administrator einer Bank, der auch für die Revision der Bank und den Datenschutz zuständig war, seine Zugriffsrechte missbraucht. Er sah die E-Mails des Vorstands ein, mit der Begründung, als Revisor sei es ebenfalls seine Aufgabe, den Vorstand zu kontrollieren. Die Bank als Arbeitgeber war anderer Meinung und sprach eine Abmahnung aus. Als der Administrator sein Fehlverhalten wiederholte, wurde er gekündigt. Daraufhin klagte er gegen seinen Arbeitgeber.

LAG Köln sah Vertrauen zerstört

Das Landesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 14.05.2010 (Aktenzeichen: 4 Sa 1257/09), dass der Administrator seine Befugnisse überschritten hätte. Mit dem Einblick in die E-Mails des Vorstands hat er das Vertrauen selbigens missbraucht. Bei einem solchen Vorfall sei eine Abmahnung nicht einmal notwendig. Sogar eine fristlose Kündigung sei gerechtfertigt. Aufgrund des Vertrauensmissbrauchs sei dem Administrator auch keine andere Stelle in der Bank anzubieten, so die Richter.

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