Das Arbeitsgericht Hamburg musste entscheiden, ob eine Diskriminierung vorliegt, wenn Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern mit Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung aufgelöst werden.

Rentner wollte länger arbeiten

Im besagten Fall ging es um einen 65-jährigen Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG, der auch über das Renteneintrittsalter hinaus weiter arbeiten wollte. Dem Arbeitgeber war dies nicht recht, dabei verwies er auf den geltenden Tarifvertrag. In diesem war festgehalten, dass alle Arbeitsverhältnisse mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beendet würden.

Hamburger Arbeitsgericht entschied anders

Das Hamburger Arbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 27.07.2010 unter dem Aktenzeichen 22 Ca 33/10 anders entschieden. Hierbei heißt es, dass die pauschale Aussage, alle Arbeitsverhältnisse nicht rechtens sei. Vielmehr müsse, wenn überhaupt, eine Unterscheidung in einzelne Tätigkeitsfelder getroffen werden. Da dies nicht gegeben war, sei die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtens. Es wurde allerdings Revision gegen das Urteil zugelassen.

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