Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer in einem Unternehmen einen Betriebsrat gründen. Es steht den Arbeitnehmern also frei, einen Betriebsrat zu wählen. Bei größeren Betrieben ist dies sicherlich sinnvoll und ratsam.

Es müssen mindestens fünf ständige Arbeitnehmer in dem Betrieb tätig sein. Wobei hierzu auch durchaus Leiharbeiter zählen können, wenn sie lange genug im Betrieb sind.

Das Betriebsverfassungsgesetz

Die Regeln und die rechtlichen Grundlagen sind im Betriebsverfassungsgesetz niedergelegt. So regeln zum Beispiel die § 75 und § 80 die allgemeinen Aufgaben, § 99 die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen und § 104 die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer. Alleine daraus ist erkennbar, dass es eine Unmenge von Vorschriften und Gesetzen gibt, die ein Betriebsratsmitglied zu beachten hat.

Letztendlich betreut und vertritt der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer und vermittelt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wer dem Betriebsrat angehört, unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz. Zudem muss ein Betriebsratsmitglied das 18. Lebensjahr vollendet haben und nur Arbeiter oder Angestellte können gewählt werden, allerdings keine leitende Angestellten.

Betriebsratsmitglieder sollten unbedingt über ausreichende Kenntnisse im Arbeits- und im Tarifrecht verfügen und ganz genau über die Zusammenhänge in seiner/Ihrer Firma informiert sein. Auch gibt es viele gesetzliche Regelungen, die ein Betriebsrat beherzigen sollte. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, hat jeder Betriebsrat ein Anrecht darauf, sich fachspezifisch weiterzubilden. Viele Betriebsräte absolvieren zu Beginn ihrer Amtszeit zunächst eine Weiterbildung im Bereich des Arbeitsrechts.

Das Verhandlungsgeschick

Auch sollte der Betriebsrat über ein gewisses Verhandlungsgeschick verfügen. Er muss auf die Persönlichkeit des Arbeitnehmers eingehen können und ist verpflichtet, diese auch zu fördern.

Den Weg als Betriebsrat einzuschlagen, ist nicht einfach und erweist sich oft als äußerst schwierig, da es darum geht, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Auch wenn es um das Thema Mobbing am Arbeitsplatz geht, so ist der Betriebsrat hier gefordert zu schlichten. Die Rechte des Betriebsrates umfassen auch die Mitsprache und Beratung des Arbeitgebers, wenn es darum geht, Arbeitsplätze um- oder neu zu gestalten, neue technische Anlagen einzusetzen oder Räume umzugestalten, wenn dies Auswirkungen auf die Mitarbeiter hat.

Mehr zur Betriebsratswahl lesen Sie bei T-Online Business, Sokolowski.org und im Betriebsrat.de-Blog.