Die Mitbestimmung des Betriebsrates gehört sicherlich zu seinen wichtigsten und umfangreichsten Aufgaben überhaupt. Die Zustimmung des Betriebsrates bei bestimmten Maßnahmen ist eine Voraussetzung, um diese überhaupt durchsetzen zu können.

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates umfasst unter anderem auch soziale Angelegenheiten, die die Mitarbeiter betreffen. Manchmal kommt es nicht zu einer Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Dann muss eine Einigungsstelle angerufen werden, deren Urteil die Einigung beider Parteien ersetzt.

Mitbestimmung bei den Arbeitszeiten

Die Mitbestimmung umfasst auch die Arbeitszeiten, deren Beginn und Ende sowie die Regelung und Einhaltung von Pausen. Auch bei der Einhaltung der Tarifverträge hinsichtlich der Zahlung der Löhne und Gehälter sowie der Urlaubstage bedarf es einer Mitbestimmung.

Wenn es darum geht, dass der Betrieb technische Veränderungen in der Einrichtung vornehmen will, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht und hat die Belange der Belegschaft zu berücksichtigen. Dies gilt besonders, wenn es um die Regelung von Unfallverhütungsvorschriften oder um die Vermeidung von Arbeitsunfällen geht. Auch Fragen der Gesundheitsvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften liegen im Mitbestimmungsfeld des Betriebsrats. Auch wenn es um die Gestaltung von Sozialräumen, Pausenräumen und ähnlichen Aufenthaltsräumen für die Belegschaft geht, ist der Betriebsrat mit von der Partie.

Wie Sie schon merken, ist dieses Mitbestimmungsrecht sehr umfangreich, und der Arbeitgeber kommt nicht darum herum, viele Angelegenheiten des Alltags mit dem Betriebsrat abzustimmen.

Weitere Felder der Mitbestimmung

Ein Unternehmen kann darüber hinaus dem Betriebsrat aber auch freiwillig weitere Rechte einräumen. Dies können beispielsweise Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer sowie zusätzliche Unfallverhütungsmaßnahmen sein. Doch auch die Mitbestimmung zum Schutz von ausländischen Mitarbeitern und deren Integration sowie die Vermeidung einer aufkommenden Fremdenfeindlichkeit im Betrieb gehören mit dazu.

Erfahren Sie mehr über die Mitbestimmung des Betriebsrats in Stein’s Blog, bei Reuter Arbeitsrecht und bei der Rechtslupe.