Eine Abmahnung wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer ein vertragswidriges Verhalten an den Tag legt. Die Abmahnung beschreibt den zugrunde liegenden Sachverhalt genau, bezeichnet das eigentlich gewünschte Verhalten und weist den Arbeitnehmer auf mögliche Konsequenzen im Wiederholungsfalle hin. Für den Arbeitgeber ist mindestens eine Abmahnung Voraussetzung für eine spätere ordentliche Kündigung; häufig werden vom Arbeitsgericht sogar mehrere gefordert.

Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich ausgesprochen werden, wobei letztere aus Beweisgründen sinnvoller ist. Der Arbeitnehmer hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme der Abmahnung in der Personalakte beifügen zu lassen. Wenn er mit der Abmahnung nicht einverstanden ist, kann er über das Arbeitsgericht die Entfernung der Abmahnung einklagen.