Die Abwerbung spielt vor allem bei Führungskräften und Spezialisten eine große Rolle. Der Arbeitnehmer erhält dabei von einem anderen Unternehmen das Angebot, dort die Arbeit aufzunehmen. Häufig beschäftigt sich das jeweilige Unternehmen nicht selbst mit der Abwerbung, sondern beauftragt damit eine spezialisierte Personalberatung. Für den abgeworbenen Mitarbeiter ist das Angebot meist mit einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder der Vergütung verbunden.

Entgegen der landläufigen Meinung ist eine Abwerbung nicht rechtswidrig, solange der Arbeitnehmer nicht dazu veranlasst wird, einen Vertragsbruch bei seinem bisherigen Arbeitgeber zu begehen, beispielsweise indem er seine Kündigungsfrist nicht einhält. Auch bei Konkurrenzunternehmen darf diese Form der Personalakquise betrieben werden.