Eine Anwesenheitsprämie wird vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer in Abhängigkeit von der Anwesenheit ausbezahlt. Erfüllt ein Arbeitnehmer in einem Monat seine komplette Arbeitszeit, erhält er die volle Prämie. Für jeden Tag der Abwesenheit, wird die Prämie anteilig gekürzt. Dies ist nicht nur bei einem unentschuldigten Fehlen der Fall, sondern unter anderem auch bei Krankheit. Häufig werden jedoch Betriebsunfälle und Kuren aus der Kürzung ausgenommen.

Eine Anwesenheitsprämie wird gewöhnlich durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt. Auch einzelvertragliche Regelungen sind möglich. Für den Arbeitgeber ist eine Anwesenheitsprämie eine Möglichkeit, die Krankenstände der Mitarbeiter zu senken.