Hat ein Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeiter, dann kann ein Betriebsrat für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Zu diesen Wahlberechtigten gehören alle Angestellten die über 18 Jahre alt sind und auch die Auszubildenden.

Die Anzahl der Mitglieder eines Betriebsrates hängt immer von der Zahl der Beschäftigten ab, die in dem betreffenden Betrieb arbeiten. Die Zusammensetzung des Betriebsrates ist nach dem Geschlecht und der Beschäftigungsart geregelt. Bei kleinen Betrieben, die zwischen fünf und 50 Wahlberechtigten haben, gilt das vereinfachte Wahlverfahren, was in Ausnahmefällen bei einer Einigung von Wahlvorstand und Arbeitgebern, auch bei Betrieben zwischen 51 und 100 Angestellten angewendet werden kann. Für den Betriebsrat können alle Wahlberechtigten kandidieren, die dem Betrieb länger als ein halbes Jahr angehören. Für die Mitglieder des Betriebsrats gilt ein Wiederwahlrecht und während der Zugehörigkeit im Betriebsrat und einem zusätzlichen Jahr besteht für die Mitglieder ein Kündigungsschutz.