Kommt es zu einer Störung im Arbeitsverhältnis, die der Arbeitnehmer durch sein Verhalten verschuldet hat, dann kann das zu einer ordnungsgemäßen Kündigung führen. Dieser Kündigung geht in der Regel eine Abmahnung voraus. Die Gründe für eine schriftliche Abmahnung sind vielfältig. Mitarbeiter, die ihre Arbeit bewusst langsam oder schlecht ausführen, die Störung des betrieblichen Friedens, wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz – das alles sind für einen Arbeitgeber Gründe, einen Angestellten in schriftlicher Form abzumahnen.

Inhalt der Abmahnung

Wird der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber abgemahnt, dann muss die Abmahnung Folgendes enthalten: In der Abmahnung muss der Arbeitgeber das Fehlverhalten seines Angestellten genau beschreiben. Was war der Auslöser für das Fehlverhalten, wie waren die Umstände die zu diesem Fehlverhalten geführt haben und wann ist das Ganze passiert? Weiter muss der Arbeitgeber schriftlich fixieren, dass er das Fehlverhalten seines Angestellten nicht billigt und dass es im Falle einer Wiederholung des Fehlverhaltens zu einer sofortigen Kündigung kommt.

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über diese Abmahnung weder informieren noch muss der Betriebsrat zur Sachlage gehört werden. Damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, sich für sein Fehlverhalten zu rechtfertigen oder es zu korrigieren, muss zwischen zwei Abmahnungen oder auch zwischen der ersten Abmahnung und der eventuellen Kündigung immer ein ausreichend großer Zeitraum sein. Ist es zu einer Abmahnung gekommen, dann wird diese ein Teil der Personalakte des Arbeitnehmers.