Das größte soziale Versicherungssystem in Deutschland ist die Rentenversicherung. Waren die Leistungen anfänglich nur ein Zuschuss zum allgemeinen Lebensbedarf, so hat sie sich seit der Rentenreform im Jahre 1957 zu einer Sicherung des Lebensstandards entwickelt.

Die Rentenversicherung funktioniert, indem die heute Berufstätigen die Renten derjenigen finanzieren, die heute eine Rente beziehen. Bedingt durch den Rückgang der Geburten und der Tatsache, dass Menschen heute wesentlich älter werden als noch vor 50 Jahren, vermindert sich die Zahl der Beitragszahler zur Finanzierung der Rentenversicherung.

Rentenversicherungspflichtige Personen

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Menschen erfasst, die einer Tätigkeit gegen Entgelt nachgehen. Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Höhe des Einkommens, aber die Beiträge werden nur bis zu einer bestimmten Höhe des Bruttoeinkommens berechnet. Eine Einkommensgrenze – wie beispielsweise – bei der Krankenversicherung gibt es nicht.

Zu denen, für die eine Rentenversicherung Pflicht ist, gehören zum Beispiel auch Soldaten und Zivildienstleistende, alle die ein Vorruhestandsgeld beziehen, aber auch Selbstständige wie Künstler, Hebammen, Publizisten und Handwerker.

Nicht rentenversicherungspflichtige Personen

Nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Beamte, fast alle selbstständig Tätigen, die geringfügig Beschäftigenden, die so genannten 400-Euro-Kräfte und auch die Bezieher von Altersrente. Diese Gruppen haben aber die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis in die Rentenkasse einzuzahlen.

Beitragshöhe zur gesetzlichen Rentenversicherung

Welche Höhe der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung hat, wird von der Bundesregierung in jedem Jahr neu festgesetzt. Im Jahr 2008 lag der Beitragssatz bei 19,9% jedes versicherungspflichtigen Einkommens bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese Bemessungsgrenze wird ebenfalls jedes Jahr entsprechend der allgemeinen Entwicklung der Einkommen berechnet. 2008 lag diese Grenze bei 5.300 Euro im Monat oder 63.600 Euro im Jahr in den alten Bundesländern und 4.500 Euro monatlich beziehungsweise 54.000 Euro jährlich in den neuen Bundesländern. Eine Ausnahme bildet dabei nur die Knappschaftsversicherung, bei ihr ist die Beitragsbemessungsgrenze höher.

Die Beiträge zur Rentenversicherung werden zu gleichen Teilen von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen und die Defizite werden durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen. So umfasste der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung 2006 insgesamt einen Betrag von 148,82 Milliarden Euro.

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind sehr umfangreich. Neben einer Rente im Alter haben die Beitragszahler ein Recht auf Heilbehandlungen und auch das Recht auf eine Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Dazu kommen Renten für Witwen/Witwer und Waisen, so genannte Erziehungsrenten; das heißt, einem alleinerziehenden Elternteil wird, wenn der geschiedene Partner verstorben ist, eine Rente gezahlt, wenn der Unterhalt für das gemeinsame Kind unter 18 Jahre nicht allein aufgebracht werden kann.

Erst wenn ein Versicherter die Altersgrenze erreicht hat oder aber erwerbs- oder berufsunfähig wird, kann er die gesetzliche Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Diese Altersgrenze liegt zurzeit bei 65 Jahren. Das Rentenalter soll aber in den Jahren 2012 bis 2029 sukzessive auf 67 Jahre ansteigen.

Zur gesetzlichen Rentenversicherung kann sich jeder Beschäftigte zusätzlich auch noch privat für das Alter absichern. So gibt es für alle Angestellten die so genannte „Riester Rente“. Der Anreiz für diese Privatrente ist die Förderung der Steuerfreiheit der Vorsorgebeiträge bis zu einer Höchstgrenze oder einer staatlichen Zulage, was besonders bei niedrigen Einkommen sehr attraktiv sein kann.