Die gesetzliche Unfallversicherung ist die einzige Versicherung, bei der nur der Arbeitgeber alleine die Beiträge bezahlt. Zu den Aufgaben der Unfallversicherung gehören unter anderem, Arbeits- und Wegeunfälle sowie berufsbedingte Krankheiten zu verhüten und wenn es zu einem Unfall oder zur einer Berufskrankheit kommt, diese zu begrenzen und den Versicherten so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die Unfallversicherung ist vom Einkommen unabhängig.

Unfallversicherte Personen

Unfallversichert sind alle Personen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis sind. Zu diesem Kreis gehören aber auch Heimarbeiter, so genannte Zwischenmeister, Personen, die ein Hausgewerbe betreiben, die im Unternehmen beschäftigten Ehepartner und alle sonstigen Personen, die ebenfalls mitarbeiten.

Des Weiteren werden alle die Personen unfallversichert, die im Interesse des Gemeinwohls arbeiten, also alle Sanitäter, Notärzte und Feuerwehrleute, aber auch die Mitglieder des Roten Kreuzes oder des Arbeitersamariterbundes. Dazu gehören auch Menschen, die Blut spenden oder die körpereigenes Gewebe, zum Beispiel für eine Knochenmarkübertragung, zur Verfügung stellen. Kinder, die den Kindergarten besuchen, Schüler und Studenten während ihrer Ausbildung an Hochschulen und Universitäten sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert.

Alle diese Personen sind bei den öffentlichen Berufsgenossenschaften versichert, die aus Steuermitteln finanziert werden. Ausgenommen davon sind nur Beamte im Staats- oder Öffentlichen Dienst, da bei ihnen andere beamtenrechtliche Vorschriften gelten.

Träger der Unfallversicherung

Die Träger der Unfallversicherung sind immer die landwirtschaftlichen und gewerblichen Berufsgenossenschaften, wie zum Beispiel die Berufsgenossenschaften Bau und Verwaltung, aber auch Träger der öffentlichen Hand wie die Landesunfallkasse Hamburg. Diese Träger sind nicht nur für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zuständig, sondern auch für alle Schüler, Studenten und Kinder im Kindergarten.

In Deutschland gibt es zurzeit 23 gewerbliche Berufsgenossenschaften, deren Anzahl sich aber durch Zusammenschlüsse in der Zukunft wesentlich verringern wird. Das Ziel ist, die Leistungsfähigkeit und vor allem auch die Wirtschaftlichkeit der Träger der Unfallversicherung zu stärken.

Berechnung der Unfallversicherung

Berechnet wird die Unfallversicherung immer nach dem Jahresgehalt und dem Grad der Gefährdung, den so genannten Gefahrenklassen. Bei der Zuordnung der einzelnen Gefahrenklassen wird zwischen den kaufmännischen und den gewerblichen Angestellten ein Unterschied gemacht. Kommt es zu Unfällen in einem Betrieb, dann können die Zuschläge unter Umständen angehoben werden, bei Unfallfreiheit werden dann Nachlässe gewährt.

Die Berufsgenossenschaften leisten in den folgenden Fällen Hilfe. Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, das heißt, ein Unfall der auf äußere Einflüsse zurückzuführen ist und bei dem ein Mitarbeiter körperlich geschädigt wurde. Außerdem muss es während der regulären Arbeitszeit des Mitarbeiters zu diesem Unfall gekommen sein.

Außerdem sind die Berufsgenossenschaften auch bei Wegeunfällen zuständig, wenn also einem Angestellten oder Arbeiter auf dem Weg zur Arbeit oder auch dem Weg von der Arbeit nach Hause ein Unfall passiert. Auch wenn dieser Unfall mit einer Fahrgemeinschaft geschieht, sind die Berufsgenossenschaften zuständig. Zu den Leistungen der Unfallversicherung gehört auch die Hilfe bei Berufskrankheiten, die als solche von der Bundesregierung anerkannt sind.

Alle Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung haben ein Recht auf medizinische Leistungen, Versorgung mit Arzneimitteln, eine Behandlung im Krankenhaus, Leistungen zu einer beruflichen Rehabilitation, Verletztengeld während der Zeit der Berufsunfähigkeit, auf die Zahlung von Rente bei bleibenden Schäden oder im Todesfall auch an die Hinterbliebenen und die Gewährung von Pflege.

Neben der Unfallversicherung sollte man auch über andere betriebliche Versicherungen nachdenken.