Eine Drittschuldnerhaftung setzt ein, wenn ein Mitarbeiter seiner Arbeit aus Gründen nicht nachkommt, die durch einen Dritten verursacht wurden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet in eine Schlägerei oder einen Verkehrsunfall verwickelt wurde.

Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Umstände informiert, unter denen seine Arbeitsverhinderung zustande gekommen ist, kann dieser den Dritten in Regress nehmen und die entstandenen Kosten von ihm einfordern. Dies können beispielsweise die Kosten für die Lohnfortzahlung sein, aber auch zusätzliche Kosten für die Überbrückung des Arbeitsausfalls.